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EFD: Keine Neuregelung der Alimentenbesteuerung

Bern (ots)

09. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat erachtet sowohl den
Abzug sämtlicher berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die 
Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, 
deren Kinder keine Alimente erhalten, als nicht sachgerecht. Dies 
schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von 
Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE), welche eine steuerliche 
Entlastung für alleinerziehende Personen verlangt hatte. Der 
Bundesrat beantragt, den Vorstoss abzulehnen.
Nationalrätin Teuscher hatte in einer Motion vom 12. Dezember 2002 
eine steuerliche Entlastung für alleinerziehende Personen verlangt: 
durch vollständigen Abzug der effektiven berufsbedingten 
Kinderbetreuungskosten und Einführung eines besonderen Steuerabzugs 
für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine Alimente erhalten.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass der in der 
Bundesverfassung verankerte Grundsatz der Besteuerung nach der 
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wegleitend ist. Aus Gründen der 
Vergleichbarkeit seien Einkommen nach denselben Kriterien zu 
ermitteln. Daher müssten auch Alimentenleistungen und Waisenrenten 
vollumfänglich in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Nach Auffassung der Landesregierung trägt das Bundesrecht bereits 
heute der Situation von alleinerziehenden Personen Rechnung. So 
werde bei der direkten Bundessteuer nicht der Tarif für 
Alleinstehende, sondern derjenige für Ehepaare angewendet. Zudem 
schreibe das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen verbindlich 
vor, bei Alleinerziehenden die gleiche steuerliche Ermässigung 
anzuwenden wie bei verheirateten Personen. Schliesslich seien 
Entlastungen auch bei der hängigen Reform der Ehepaar- und 
Familienbesteuerung in mehrfacher Hinsicht vorgesehen: durch einen 
speziellen Alleinerzieherabzug, einen erhöhten Kinderabzug, einen 
Haushaltsabzug sowie einen Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung 
durch Dritte.
Auf Grund der heutigen Situation erachtet der Bundesrat sowohl den 
Abzug sämtlicher berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die 
Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, 
deren Kinder keine Alimente erhalten, als nicht sachgerecht und 
beantragt, die Motion abzulehnen.
Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 
74 34, ab 14 Uhr
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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