Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine Neuregelung der Alimentenbesteuerung
Bern (ots)
09. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat erachtet sowohl den Abzug sämtlicher berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine Alimente erhalten, als nicht sachgerecht. Dies schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE), welche eine steuerliche Entlastung für alleinerziehende Personen verlangt hatte. Der Bundesrat beantragt, den Vorstoss abzulehnen.
Nationalrätin Teuscher hatte in einer Motion vom 12. Dezember 2002 eine steuerliche Entlastung für alleinerziehende Personen verlangt: durch vollständigen Abzug der effektiven berufsbedingten Kinderbetreuungskosten und Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine Alimente erhalten.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass der in der Bundesverfassung verankerte Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wegleitend ist. Aus Gründen der Vergleichbarkeit seien Einkommen nach denselben Kriterien zu ermitteln. Daher müssten auch Alimentenleistungen und Waisenrenten vollumfänglich in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Nach Auffassung der Landesregierung trägt das Bundesrecht bereits heute der Situation von alleinerziehenden Personen Rechnung. So werde bei der direkten Bundessteuer nicht der Tarif für Alleinstehende, sondern derjenige für Ehepaare angewendet. Zudem schreibe das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen verbindlich vor, bei Alleinerziehenden die gleiche steuerliche Ermässigung anzuwenden wie bei verheirateten Personen. Schliesslich seien Entlastungen auch bei der hängigen Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung in mehrfacher Hinsicht vorgesehen: durch einen speziellen Alleinerzieherabzug, einen erhöhten Kinderabzug, einen Haushaltsabzug sowie einen Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte.
Auf Grund der heutigen Situation erachtet der Bundesrat sowohl den Abzug sämtlicher berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine Alimente erhalten, als nicht sachgerecht und beantragt, die Motion abzulehnen.
Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34, ab 14 Uhr
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch