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EFD: Neue Rechtsgrundlage für den Unterstützungsfonds des Bundespersonals verabschiedet

Bern (ots)

18. Dez 2002 (EFD) In seiner heutigen Sitzung hat der
Bundesrat die Verordnung über den Unterstützungsfonds für das 
Bundespersonal (UFB) verabschiedet. Der UFB - früher 
Unterstützungskasse - erbringt Leistungen zur Milderung sozialer 
Notlagen der Angestellten und der Rentenbezügerinnen und 
Rentenbezüger des Bundes. Das bisherige Leistungsangebot bleibt 
grundsätzlich unverändert.
Die Eidg. Versicherungskasse (EVK) des Bundes führt heute neben der 
Pensionskasse auch eine Unterstützungskasse. Sie kann Angestellten 
und Rentenbezügern der ganzen Bundesverwaltung unter Einbezug der 
Angestellten des Bundesgerichts, der Parlamentsdienste sowie der 
Rekurs- und Schiedskommissionen in sozialen Notlagen so genannte 
Ermessensleistungen ausrichten, falls diese keine gesetzlichen und 
vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen können oder diese 
Leistungen nicht ausreichen. Auf den 1. Juni 2003 wird die neue 
Vorsorgeeinrichtung des Bundespersonals PUBLICA ihre Arbeit 
aufnehmen. Da sich PUBLICA ausschliesslich der beruflichen Vorsorge 
widmet, wird die heutige Unterstützungskasse als 
"Unterstützungsfonds für das Bundespersonal" (UFB) in das Eidg. 
Personalamt eingegliedert. Das bisherige Leistungsangebot bleibt 
grundsätzlich unverändert. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des UFB 
besteht nicht.
Der Unterstützungsfonds für das Bundespersonal wird durch einen 
paritätisch zusammengesetzten Fondsrat mit je vier Vertretern der 
Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerschaft geführt. Als Geschäftstelle 
wirkt wie bis anhin die Personal- und Sozialberatung im Eidg. 
Personalamt.
Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung legt das Schwergewicht 
auf die unverzichtbaren individuellen Leistungen an die Angestellten 
und Rentenbezüger. Leistungen werden grundsätzlich nur nach 
professioneller Beratung durch die Personal- und Sozialberatung EPA 
ausgerichtet. Wie heute schon, können aus Mitteln des UFB sozial 
sinnvolle Einrichtungen des Personals unterstützt werden. Die 
Verordnung
schliesst jedoch die Gewährung von Hypothekardarlehen an 
Personalorganisationen aus. Die Verordnung wurde innerhalb der 
Bundesverwaltung und mit den Sozialpartnern ausführlich diskutiert 
und fand die Zustimmung aller Beteiligten.
Auskunft:
Zur Verordnung:
David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel 031 323 93 65 
Zum Leistungsangebot UFB:
Barbara Buol; Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 64 16
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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