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EFD: Neues Rechnungsmodell für den Bund

Bern (ots)

30. Sep 2002 (EFD) Das Neue Rechnungsmodell des Bundes
(NRM) hat zum Ziel, die politische und betriebliche Steuerung sowie 
die Kostentransparenz zu verbessern. Ab 2006 soll die Budgetierung 
und Rechnungslegung beim Bund auf der Erfolgsrechnung basieren, die 
dem Parlament zusammen mit der Investitionsrechnung, der Bilanz und 
der Mittelflussrechnung vorgelegt wird. Letztere bildet die 
Grundlage für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts und die 
Prioritätenbildung. Die geplanten Modernisierungen berücksichtigen 
gestiegene Anforderungen an die Verwaltungsführung, Entwicklungen im 
Informatikbereich sowie sinnvolle Harmonisierungen mit den 
kantonalen Rechnungswesen. Das NRM ist Anlass, auch die 
Finanzstatistik den nationalen und internationales Standards 
anzugleichen. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis Mitte 2003 
eine NRM-Botschaft auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat einen Bericht des Eidg. Finanzdepartments zur 
Kenntnis genommen, welcher die Hauptstossrichtungen für das künftige 
Rechnungsmodell des Bundes festlegt. Diesen Hauptstossrichtungen 
folgend will der Bundesrat im kommenden Frühjahr eine Botschaft für 
ein neues Finanzhaushaltsgesetz verabschieden. Das NRM soll der 
dualen Ausrichtung im öffentlichen Rechnungswesen besser gerecht 
werden, indem sowohl Aspekte der politischen Rationalität 
(Gesamtsteuerung, Prioritätenbildung und Kreditsprechung durch das 
Parlament) als auch die Bedürfnisse der modernen Amtsführung 
(Effizienz des Mitteleinsatzes und Kostentransparenz) berücksichtigt 
werden. Im Zentrum des neuen Rechnungssystems wird eine nach 
kaufmännischen Grundsätzen geführte Erfolgsrechnung stehen, welche 
auf Stufe Gesamtbund zusammen mit der Investitionsrechnung, der 
Bilanz, den Anhängen sowie der Ausgaben-Einnahmen-Rechnung 
präsentiert wird. Im Weiteren legt der Bericht folgende Leitplanken 
fest:
  • Aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse, stellt die Ausgaben- Einnahmen-Rechnung (also die Mittelflussrechnung) auf Bundesebene auch künftig das massgebende finanzpolitische Steuerungsinstrument dar. Die Berücksichtigung der Schuldenbremse bei der mittelfristigen Planung und Prioritätenbildung liefert ein zentrales Element zur Abstimmung von Aufgaben- und Finanzplanung. Es ist daher sinnvoll, dass der rollende Finanzplan künftig nach den wichtigsten Aufgabengebieten gegliedert wird und in Relation zum erwarteten Ausgabenplafond der Schuldenbremse gesetzt wird.
  • Auch aus der Perspektive der modernen Verwaltungsführung werden immer höhere Ansprüche an das Rechnungswesen des Bundes gestellt (Stichwort New Public Management). So braucht der Bund ein differenziertes und verhältnismässiges Kostenerfassungssystem, das die Ansprüche des Parlaments, der Öffentlichkeit und der Amtsführung bezüglich Kostentransparenz erfüllt. Aber auch die Instrumente der finanziellen Steuerung der Verwaltungstätigkeit (Kreditspezifikation, Kreditabtretung, Kreditübertragung, Leistungsverrechnungen, Personalsteuerung etc.) gilt es im Sinne einer erhöhten Flexibilität und Effizienz des Mitteleinsatzes anzupassen.
  • Der Nutzen einheitlicher Regeln der Buchführung, Rechnungslegung und Budgetierung ist für die Transparenz und die Kontinuität in der Berichterstattung des Bundes unbestritten. Gleichzeitig sollen auch die wichtigsten haushaltpolitischen Grundsätze ins Finanzhaushaltsgesetz aufgenommen werden. Mit dem NRM leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens in der Schweiz. Das neue Grundmodell bringt eine substantielle Annäherung an das Harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone. Da Letzteres aber seit über zwei Jahrzehnten kaum weiter entwickelt wurde, sind Bund und Kantone bestrebt, sich bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens gegenseitig abzustimmen.
  • Mit dem NRM soll das zentrale Rechnungswesen des Bundes in ein voll integriertes Informatiksystem (auf Basis eines weit verbreiteten Industriestandards) überführt werden. Gleichzeitig wird aber auch eine Gesamtsanierung der teilweise inkonsistenten und problembehafteten Informatiklandschaft im Finanzbereich der Bundesverwaltung vorgenommen. Dadurch werden die betriebswirtschaftlichen Abläufe und die Informatikausstattung künftig allen Anforderungen an ein modernes, zuverlässiges und leistungsfähiges Rechnungssystem genügen.
Der Zeitplan sieht vor, dass die gesetzliche Grundlage in Form eines 
neuen Finanzhaushaltsgesetzes Anfang 2005 in Kraft tritt und der 
Voranschlag für das Jahr 2006 erstmals nach dem NRM erstellt wird.
Die Einführung des NRM ist auch der richtige Zeitpunkt, um die 
Statistik der öffentlichen Finanzen der Schweiz einer umfassenden 
Revision zu unterziehen. Die bestehende Finanzstatistik beruht in 
ihren Grundlagen auf dem Rechnungsmodell der Kantone aus den 
siebziger Jahren. Die Finanzstatistik wurde letztmals 1991 revidiert 
und vermag in ihrer heutigen Ausgestaltung und dem ausgewiesenen 
Inhalt nicht mehr in allen Belangen den gestiegenen nationalen und 
internationalen Anforderungen zu genügen. Eine Revision drängt sich 
insbesondere aufgrund des neuen finanzstatistischen Standards 
(GFS2001) des Internationalen Währungsfonds und der beabsichtigten 
Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens in der Schweiz 
auf. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, ein entsprechendes 
Reformprojekt vorzubereiten.
Renseignements: Antonios Haniotis, Adm. fédérale des finances, tél. 
031 323 86 74
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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