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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Finanzierung der neuen Fluggesellschaft: Bundesrat gibt grünes Licht

Bern (ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, den Aufbau der neuen
schweizerischen Fluggesellschaft mit bedeutenden finanziellen
Beiträgen zu ermöglichen. Dies im Interesse der Anbindung der Schweiz
an das interkontinentale Flugnetz und zur Abwendung gravierender
volkswirtschaftlicher und sozialer Schäden, sowie in Kenntnis der
bestehenden Risiken. Nachdem sich auch die Grossbanken und die übrige
Wirtschaft mit einer klaren Mehrheit beteiligen, haben die
Landesregierung und die Finanzdelegation der Eidg. Räte zwei
Kreditbeschlüsse genehmigt: Die Überbrückungsfinanzierung des
reduzierten Langstreckenprogramms der Swissair im Winterflugplan
2001/2002 mit einem Ergänzungsdarlehen von maximal 1 Milliarde
Franken sowie die subsidiäre Beteiligung an der Erhöhung des
Aktienkapitals mit 600 Mio Franken (22%). Die Beteiligung am Kapital
ist nach einer Startphase von wenigen Jahren abzubauen. Der Entscheid
basiert auf der Arbeitsformel von bis zu 26/26/82, wobei Anpassungen
am Modell vorbehalten bleiben. Zudem erwartet der Bundesrat rasche
Transparenz bezüglich allfälliger Allianzbildungen.
Seit der Zuspitzung der Swissairkrise nach den Anschlägen vom 11.
September 2001 hat der Bundesrat eine Reihe von wegweisenden
Entscheiden getroffen und die Koordinationsfunktion im Hinblick auf
eine von Grossbanken, übriger Privatwirtschaft und öffentlicher Hand
gemeinsam getragene Lösung übernommen. So die Finanzierung eines
reduzierten Flugbetriebs bis am 28. Oktober und die Einsetzung der
Task Force «Luftbrücke» unter der Leitung des Bundes. Das
Überbrückungsdarlehen von 450 Mio Franken für den
Swissair-Flugbetrieb auf den wichtigsten Langstrecken war eine
zentrale Voraussetzung für die Entwicklung von Lösungen ohne
fortdauernden schadensbildenden Stillstand der Flotte.
Finanzierungsbedarf und Finanzierung
Der gesamte zusätzliche Finanzierungsbedarf im Hinblick auf die
Schaffung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft beträgt nach
heutigem Planungsstand rund 4,24 Mrd. Franken. Davon betreffen 1,5
Mrd. Franken nicht direkt die neue Gesellschaft: die vom Bund mit 1
Mrd. Franken getragene Überbruckungsfinanzierung des reduzierten
Flugbetriebs auf den Lang- und gewissen Mittelstrecken durch die
Swissair bis Ende der Winterflugplanperiode sowie geschätzte 0,5 Mrd.
Franken für die Konsolidierung der bertriebsnotwendigen Funktionen
der flugnahen Betriebe, die auf anderem Wege zu sichern sind (u.a.
mit Restrukturierungen, mit Krediten der Banken, mit Beiträgen von
Flughafengesellschaften und Kantonen oder teilweise mit Verkäufen).
Davon zu unterscheiden ist das Aktienkapital der neuen Gesellschaft:
Ausgangspunkt ist das bestehende Eigenkapital der Crossair von 300
Mio. Franken per Ende Jahr, wovon ein Anteil im Betrag von 260 Mio
von den Grossbanken übernommen wurde. Der verbleibende
Finanzierungsbedarf von 2,74 Mrd. Franken betrifft die Erhöhung des
Eigenkapitals. Darin eingeschlossen sind 0,94 Mrd. Aufbau- und
Transformationskosten, die für die Anfangsverluste und für die
Etablierung der neuen Gesellschaft nötig sind. Die Kapitalerhöhung
von 2,74 Mrd. Franken wird von folgenden Investoren getragen:
Privatwirtschaft (inkl. 350 Mio. Franken der beiden Grossbanken):
1,69 Mrd. Franken; Bund: 600 Mio. Franken; Kantone: 400 Mio. Franken
(wovon 300 Mio. Franken durch den Kanton Zürich) sowie die Stadt
Zürich mit 50 Mio Franken. Mit der breit abgestützt und massgeblich
von privaten Investoren getragenen Finanzierung ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Bundesbeteiligung erfüllt.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Crossair arbeiten bis Ende
November einen detaillierten Businessplan auf der Basis des Szenarios
bis zu 26/26/82 aus, der den finanziellen Rahmen einhält und unter
anderem auch die Allianzfrage vertieft.
Vernetzung und Wertschöpfung erhalten - wirtschaftlichen und 
sozialen Schaden abwenden
Die getroffenen Entscheide sind von grosser Tragweite: Zum einen
hat der Bundesrat trotz nach wie vor angespannter Finanzlage in
erheblichem Umfang ausserordentliche Darlehen gewährt und
Investitionen getätigt. Diesen aus einer finanzpolitischen
Gesamtschau heraus einmaligen Mitteleinsatz begründet der Bundesrat
mit dem Erhalt von Standortvorteilen und der Abwendung gravierender
volkswirtschaftlicher Nachteile. Ein Nicht-Entscheid hätte die
sofortige, ungeordnete Stilllegung des Langstrecken-Flugbetriebs der
Swissair zur Folge gehabt. Nebst den unmittelbar daraus erwachsenden
Schäden wären auch längerfristige Landesinteressen tangiert worden.
Nebst dem Erhalt der Anbindung der Schweiz an das interkontinentale
Flugnetz ging es dem Bundesrat und den privaten Investoren
insbesondere um die Sicherung von Tausenden von Arbeitsplätzen, um
die Standortattraktivität sowie um Wirtschaftsstrukturen und
Wertschöpfungsketten, die über das eigentliche Fluggeschäft und über
die flugnahen Bereiche hinaus gehen. Auch wenn der Erfolg der neuen
schweizerischen Luftfahrtgesellschaft nicht gesichert ist und zudem
beträchtliche Risiken bestehen, begründet der Bundesrat seine
Entscheide mit der Vermeidung noch folgenschwererer volks- und
gesamtwirtschaftlicher Schäden sowie mit übergeordneten
Landesinteressen. Die schweizerischen Luftverkehrsunternehmen
einschliesslich der Flughäfen sind zudem wichtigste Instrumente zur
Umsetzung der Luftverkehrspolitik. Sie tragen massgeblich zur
wirtschaftlichen Wertschöpfung des Landes bei.
Verpflichtungskredite des Bundes
Beide Kreditbeschlüsse des Bundes wurden unmittelbar nach der
Bundesratssitzung von der Finanzdelegation der Eidg. Räte genehmigt.
  • Für die Finanzierung des reduzierten Flugbetriebs bis Ende Winterflugplan 2001/2002 wurde mit gewöhnlichem Vorschuss ein Verpflichtungskredit im Maximalbetrag von 1 Mrd. Franken (in Form eines Ergänzugsdarlehens zu den am 3. Oktober 2001 gewährten 450 Mio) beschlossen. Das Betriebsdarlehen wurde somit im Rahmen des Maximalbetrags gesamthaft beschlossen und kann unter einer strengen Überwachung von Liquidität und Verwendung durch die Eidg. Finanzkontrolle tranchenweise ausbezahlt werden. Dieses Vorgehen hat sich beim Überbrückungskredit von 450 Millionen Franken bewährt. Die Freigabe des noch im laufenden Jahr benötigten Zahlungskredites (600 Mio. Franken, nicht zu verwechseln mit den ebenfalls 600 Mio. Franken Kapitalbeteiligung) wurde ebenfalls im Dringlichkeitsverfahren beschlossen. Nächstes Jahr freizugebende Tranchen sind für das Budget 2002 nachzumelden.
  • Für die Beteiligung des Bundes an der Rekapitalisierung der neuen Fluggesellschaft wurde ebenfalls ein Verpflichtungskredit im Gesamtbetrag von 600 Mio. Franken gesprochen. Dies erlaubt je nach Vorgehen die Finanzierung der Kapitalerhöhung sowohl in einem als auch in mehreren Schritten.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurden mit der Ausarbeitung
einer Botschaft im Hinblick auf die Sondersession beauftragt.
Nach Güterabwägung: Grundsatzentscheid für Langstreckennetz
Ausgangslage für mehrfache Diskussionen im Bundesrat und in
Delegationsgesprächen waren die drei von der Task Force und der
Crossair-Arbeitsgruppe präsentierten Modelle. In der Abwägung
zwischen dem Standortinteresse an der Flugnetz-Anbindung und
möglichst tiefen volkswirtschaftlichen Schäden einerseits und dem
Risiko für einen bedeutenden Einsatz öffentlicher Gelder
andererseits, hat sich der Bundesrat im Grundsatz für die
Weiterführung eines redimensionierten, aber leistungsfähigen
Langstreckennetzes auf der Modellbasis von bis zu 26/26/82 (vgl.
Faktenblatt) ausgesprochen.
Die vom Bundesrat verfolgte Strategie war von Anfang an an
Bedingungen, insbesondere an eine angemessene Verteilung der
Verpflichtungen gebunden. Die Sozialpläne sind durch die
Sozialpartner unter Einbezug der beiden Grossbanken, flankiert von
Massnahmen des Bundes und der Standortkantone zu finanzieren. Ferner
sind, im Einvernehmen mit dem Sachwalter, die entsprechenden
Einnahmen für die Finanzierung des Flugbetriebs und nicht zur
Abdeckung von Gläubigerinteressen zu verwenden.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 60 33
Fax: +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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