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UVEK: Felssturzgefährdete Streckenabschnitte erhalten besondere Aufmerksamkeit bei Planung Betrieb und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen

Bern (ots)

Im Felssturzgebiet bei Iseltwald kann erst nach dem
Abgang von weiteren rund 150m3 Gesteinsmassen mit der Räumung des 
durchbrochenen Chüebalmtunnels begonnen werden. Wegen der akuten 
Steinschlaggefahr sind Schätzungen über Dauer der Sperrung der A8 
sowie Kosten der Sanierung momentan noch nicht möglich. Der 
Felssturz bei Iseltwald zeigt jedoch einmal mehr, dass Anlagen in 
Berggebieten erhöhten Naturgefahren ausgesetzt sind. Das Bundesamt 
für Strassen ASTRA hat in Zusammenarbeit mit den SBB diverse UVEK- 
Richtlinien für den Bau von Strassen- und Schienenwegen in den 
Bergen erlassen.
Die Verkehrswege in Berggebieten sind ganz besonders den 
Naturgefahren Steinschlag, Rutschen, Lawinen, Murgang und Hochwasser 
ausgesetzt. Diese Risiken werden bei der Planung sehr sorgfältig 
untersucht und beurteilt. In Risikogebieten werden sogenannte 
Schutzziele definiert. Diese Schutzziele werden für ganze Regionen 
oder grössere Abschnitte von Verkehrsträgern festgelegt.
Die Planungsgrundlagen für den Schutz von Strasse und Schiene gegen 
Steinschlag sehen umfangreiche Abklärungen vor. Diese beinhalten 
unter anderem:
  • Erfahrungswerte früherer Steinschläge mit Fallhöhe, Blockgrössen, Geröllmengen, klimatischer Einflüsse usw.
  • Analyse der Topografie
  • Geologische Beurteilungen
  • Geländebegehungen
Eine weitere Grundlage für die Planung ist die Risikobeurteilung und 
Abwägung zwischen Eintretenswahrscheinlichkeit von Felsstürzen und 
deren mögliches Schadensausmass.
Aufgrund dieser Analysen wird die Art des Schutzes festgelegt. Die 
Art der Schutzsysteme können Zäune und Netze sein oder Galerien und 
Dämme. Bei extrem hohem Risiko muss eine neue Linienführung gesucht 
werden.
Auch nach dem Bau von Streckenabschnitten in gefährdeten Gebieten 
geht die Beobachtung der Gefahrenstellen weiter. Dabei wird 
regelmässig Absturzmaterial abgetragen, um die Tragfähigkeit der 
Schutzbauten aufrecht zu erhalten.
Erhebungen haben gezeigt, dass das Risiko eines Einsturzes von 
Bauten im Nationalstrassenbereich extrem klein ist. Die 
Wahrscheinlichkeit an den Folgen eines Einsturzes (Kunstbauten oder 
Gebäude) zu sterben, liegt bei ca. 1:10-Millionen. Trotzdem befasst 
sich das Bundesamt für Strassen ASTRA intensiv mit der Beurteilung 
von Naturgefahren und der Sicherheit der Verkehrswege, sei es durch 
Finanzierung von Forschungsarbeiten oder durch Publikation von 
Richtlinien, Empfehlungen und Dokumentationen. Erwähnenswert sind 
insbesondere folgende Dokumentationen und Richtlinien:
  • "Planung, Bau und Unterhalt von Schutzgalerien gegen Steinschlag- und Lawineneinwirkungen"
  • "Einwirkungen auf Steinschlagschutzgalerien"
  • "Einwirkungen auf Lawinenschutzgalerien"
  • "Sicherheit von Bauwerken im Wasser"
Diese UVEK-Dokumente wurden vom ASTRA und den SBB erarbeitet, da 
Strassen und Schienen in Berggebieten den gleichen Naturgefahren 
ausgesetzt sind.
Bern, 6. Januar 2003
ASTRA   Bundesamt für Strassen
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für 
Strassen, 031 324 14 91

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