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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Neues fliegerärztliches Zentrum für Zivilpiloten

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlage für den Aufbau
eines fliegerärztlichen Zentrums geschaffen. Eine entsprechende
Aenderung der Luftfahrtverordnung, welche die Zuständigkeit für die
Durchführung fliegerärztlicher Untersuchungen regelt, tritt
rückwirkend auf den 1. April 2001 in Kraft.
Durch die europaweite Harmonisierung der Vorschriften zur
Lizenzierung des fliegendes Personals wurde die Schaffung eines
fliegerärztlichen Zentrums notwendig. Seine Aufgabe besteht in der
Durchführung der fliegerärztlichen Untersuchungen bei zivilen
Anwärterinnen und Anwärtern für Berufs-, Linien- und
Militärpilotenlizenzen. Mit der Möglichkeit, diese Untersuchungen in
einem spezialisierten Zentrum durchzuführen, wird ein wichtiger
Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsstandards in diesem
fliegerischen Bereich geleistet.
Das fliegerärztliche Institut in Dübendorf (FAI) ist gegenwärtig
für die medizinischen Untersuchungen von Militärpilotinnen und
-piloten zuständig. Sein Aufgabenbereich wird nun durch die
Untersuchungen für Pilotinnen und Piloten der Zivilluftfahrt
erweitert. Die Verordnung über dieses Institut wird deshalb durch das
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS), welches für die organisatorischen und personellen Belange
zuständig ist, angepasst werden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bleibt im Auftrag des
Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) weiterhin für die Ausstellung der zivilen Pilotenlizenzen
zuständig.

Kontakt:

Jean-Rodolphe Willi, Leiter Kompetenzzentrum Aviatik, BAZL
Tel.: +41 (0)31 325 91 84