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Krankenversicherungsprämien 2004: Veröffentlichung am Freitag 10. Oktober

(ots)

Seit Ende September informieren die Krankenversicherer ihre Grundversicherten individuell über die für sie geltenden, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) genehmigten Grundversicherungsprämien für 2004. Mit der Veröffentlichung der Übersicht der offiziell genehmigten Prämien für 2004 stellen EDI und BSV, am Freitag 10. Oktober, den Versicherten die vollständigen Grundlagen für ihren individuell auf sie zutreffenden Prämienvergleich zur Verfügung. Die Übersicht enthält auch die nach bisheriger Methode berechneten kantonalen Durchschnittsprämien und deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.

Gegenwärtig veröffentlichen die Medien verschiedenste Prognosen und 
Berechnungen zu den Prämienerhöhungen, die zum Teil auf nicht 
vollständigen Daten basieren und auf modellhaften Annahmen beruhen. 
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) und das BSV rufen in 
Erinnerung, dass für die einzelnen Versicherten, die auf Grund einer 
allfälligen Prämienerhöhung vor dem Entscheid stehen, die Kasse zu 
wechseln, pauschalisierte Modellrechnungen nicht ausschlaggebend 
sind. Massgeblich ist für sie einzig und allein, wie sich ihre 
eigene, von der Krankenkasse mitgeteilte Prämie konkret auf 1.1.2004 
verändern wird. Dabei müssen sie ihre individuellen Gegebenheiten 
berücksichtigen: Alterskategorie, mit oder ohne Unfalldeckung, 
Grund- oder Wahlfranchise, allenfalls HMO- oder Hausarztmodell. Nur 
auf dieser Basis können sie einen für ihren Entscheid massgeblichen 
Vergleich der Prämienangebote der verschiedenen Krankenversicherer 
anstellen.
Die Übersicht sämtlicher gültiger Prämien für 2004 wird am Freitag 
10. Oktober vom BSV publiziert und allen Interessierten gratis zur 
Verfügung gestellt. Ab Montag 13. Oktober steht den Versicherten die 
vollständige Entscheidhilfe zur Verfügung.
Durchschnittliche Prämiensteigerung 2003 - 2004 Wenn 
durchschnittliche Prämiensteigerungen in Prozentraten angegeben 
werden und diese Zahlen einem Vergleich mit den Vorjahren 
standhalten sollen, so müssen diese Durchschnitte stets auf der 
gleichen Datenbasis beruhen und mit der selben, transparent 
gemachten Methode berechnet werden. Zusammen mit der 
Prämienübersicht 04 wird das BSV die entsprechend ermittelten 
durchschnittlichen kantonalen Prämiensteigerungen veröffentlichen. 
Dabei wird von der Grundprämie inklusive Unfalldeckung bei 
obligatorischer Mindestfranchise ausgegangen. Die so erfassten 
Prämien werden nach Anzahl Versicherter pro Kanton berechnet.
Auf Grund versicherungsmathematischer Berechnungen wurden mit 
Entscheid des Bundesrates vom 6. Juni 2003 auf nächstes Jahr die 
maximal erlaubten Rabatte für die Wahlfranchisen gesenkt. Zum 
Beispiel konnte bisher für eine Franchise von 1500 Franken ein 
Rabatt von maximal 40% und maximal 1270 Franken pro Jahr gewährt 
werden. Künftig wird der Rabatt für die gleiche Franchise maximal 
30% und maximal 960 Franken pro Jahr betragen.
Auch wenn die maximalen Rabatte für die Wahlfranchisen gesenkt 
wurden, so können sich Erwachsene nach wie vor effektive 
Einsparungen durch eine freiwillig erhöhte Franchise versprechen: 
bis zu 80 Franken bei Franchise von 400.-, bis zu 240 Franken bei 
Franchise von 600.-, bis zu 720 Franken bei Franchise von 1200.- und 
bis zu 960 Franken bei Franchise von 1500.-. Es besteht nach wie vor 
ein grosser Anreiz, sich beim Konsum von Gesundheitsdienstleistungen 
kostenbewusst zu verhalten. Die ab 1.1.04 zulässigen Höchstrabatte 
liegen nach wie vor über den streng nach versicherungsmathematischer 
Berechnung korrekten Reduktionen. Modellberechnungen, die von 
Vornherein davon ausgehen, dass der Franchisenbetrag ohnehin 
ausgeschöpft wird, verkennen den Sinn und Zweck der Wahlfranchisen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Tel. 031 322 92 11
Harald Sohns, stv. Informationschef 
Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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