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EDI: Jodtabletten-Verordnung

(ots)

Bund setzt neuen Verteilmodus für Jodtabletten in Kraft.

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Versorgung 
der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) 
gutgeheissen. Diese Änderung, die auf 15. März 2003 in Kraft tritt, 
erlaubt es dem Bund, vom Austausch der alten Tabletten zu 
profitieren, um die Bevölkerung im Fall eines Kernkraftunfalls mit 
Austritt von Radioaktivität besser zu schützen. So werden die 
Tabletten künftig nicht nur vorsorglich direkt an die Haushalte, 
Schulen und Unternehmen in der Zone 1, sondern auch in der ganzen 
Zone 2 (näher als 20 km bei einem Kernkraftwerk) verteilt.
Für den Fall eines Kernkraftunfalls, der die Gefährdung durch 
radioaktives Jod zur Folge haben kann, hat der Bund in den Jahren 
1993 und 1994 zum Schutz der Bevölkerung Kaliumiodidtabletten 
ausgeliefert. In der Zone 1 (näher als 5 km bei einem Kernkraftwerk) 
und teilweise in der Zone 2 wurden die Tabletten durch die Kantone 
oder Gemeinden direkt an die Haushalte verteilt. In den meisten 
Gemeinden der Zone 2 wurden die Tabletten jedoch nicht verteilt, 
sondern dezentral in geeigneten Anlagen aufbewahrt.
Diese Aufbewahrungsart bedingt aber, dass die Tabletten nur in einem 
Ernstfall und nach dem allgemeinen Alarm direkt an die Bevölkerung 
verteilt werden. Die Verteilung der in der Zone 2 dezentral 
gelagerten Tabletten an rund 1 Million Menschen ist zeitintensiv und 
wurde denn auch oft kritisiert. Deshalb werden die Tabletten künftig 
auch in der ganzen Zone 2 an alle Haushalte, Schulen und Unternehmen 
vorsorglich verteilt, und zwar direkt durch den Bund. Diese 
Verteilung und damit der Austausch der alten Tabletten ist für 
Herbst 2003 geplant. Sämtliche damit verbundenen Kosten tragen die 
Kernkraftwerke.
Die seinerzeit für die Zonen 1 und 2 ausgelieferten Tabletten sind 
gemäss Aufdruck im Dezember 2001 verfallen und müssen ausgetauscht 
werden. Regelmässige Kontrollen des Bundesamts für Gesundheit haben 
gezeigt, dass die Tabletten nach wie vor uneingeschränkt wirksam 
sind und somit bis zum Tablettenaustausch bei einem Ernstfall 
weiterhin problemlos verwendet werden können.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Beilage: Jodtabletten-Verordnung
Auskunft: 
Paul Dietschy, Swissmedic, Tel. 031 324 91 99

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