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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gründung der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum

Bern (ots)

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Konsultation
über die neue Rechtsform für das Schweizerische Landesmuseum (SLM) 
Kenntnis genommen. Er hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die 
Stiftung SLM zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das 
Gesetz sieht die Umwandlung des SLM in eine öffentlich-rechtliche 
Stiftung vor. Eine eigene Rechtspersönlichkeit und die strategische 
Führung über einen Leistungsauftrag sollen dem SLM noch bessere 
Leistung ermöglichen. Das SLM umfasst acht Museen in allen 
Landesteilen und ist mit der Sanierung und Erweiterung des 
Hauptsitzes in Zürich in einer umfassenden Neuausrichtung begriffen.
Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) vereinigt die grösste 
kulturgeschichtliche Sammlung der Schweiz. Diese umfasst Objekte von 
nationaler Bedeutung verschiedenster Perioden von der Ur- und 
Frühgeschichte bis zum 20. Jahrhundert. Neben dem Ausstellen, 
Sammeln und Erhalten bedeutender Objekte umfasst der Kulturauftrag 
des SLM auch allgemeine Forschung und Information auf dem Gebiet der 
Kunst- und Kulturgeschichte.
Das SLM gehört dem Bundesamt für Kultur (BAK) an und ist als 
Verwaltung organisiert. Die vorwiegend betrieblichen Merkmale seiner 
Tätigkeit weisen nicht nur ein bedeutendes Geschäftspotential auf, 
sie verlangen auch nach einer neuen wirkungsvolleren 
Organisationsform. Deshalb soll das SLM eine eigene 
Rechtspersönlichkeit und einen eigenen Finanzhaushalt erhalten. 
Damit bekommt es einen grösseren Bewegungsspielraum und muss mehr 
Verantwortung für den Erfolg und die Finanzierung seiner Tätigkeit 
übernehmen. Der Bundesrat schlägt vor, die Museumsgruppe des Bundes 
als öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit 
im dritten Kreis des sogenannten Vierkreisemodells als Teil der 
dezentralen Bundesverwaltung zu verankern. Mit den drei 
Grossprojekten - der Stiftungsgründung, der inhaltlichen und 
betrieblichen Unternehmensentwicklung sowie mit der Sanierung und 
Erweiterung des Hauptsitzes in Zürich - wird das SLM in umfassender 
Weise neu ausgerichtet.
Das Gesetz sieht die Aufteilung der Führung an einen strategisch 
zuständigen Stiftungsrat und eine operativ verantwortliche 
Direktorin oder Direktor vor. Der Bundesrat gibt der Stiftung einen 
über vier Jahre gültigen Leistungsauftrag, der durch einen von der 
Bundesversammlung zu genehmigenden Zahlungsrahmen abgegolten wird. 
Der Stiftung obliegt es, einen namhaften Teil ihrer Finanzierung 
durch selbst erwirtschaftete Mittel sicherzustellen. Diese Vorgaben 
werden jährlich durch eine Leistungsvereinbarung zwischen dem 
Departement des Innern und der Stiftung konkretisiert. Die Stiftung 
untersteht der Rechtsaufsicht des BAK. Die Museen und Liegenschaften 
bleiben im Eigentum des Bundes und werden der Stiftung im Rahmen 
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Verfügung gestellt. 
Ebenso behält der Bund das Eigentum an den Sammlungsgegenständen und 
übergibt sie der Stiftung zur Nutzniessung. Die Arbeitsverhältnisse 
mit den Mitarbeitenden gestaltet die Stiftung aufgrund des 
Bundespersonalgesetzes. Damit wird unter anderem die Ausgestaltung 
als Service Public sichergestellt. Diese Organisation und 
Neuausrichtung des SLM haben bei den Standortkantonen, beim Kanton 
Genf als Mit-Donator von Schloss Prangins, der Stadt Zürich und bei 
ausgewählten kulturellen Organisationen überwiegende Zustimmung 
gefunden. Dies zeigt der heute ebenfalls veröffentlichte Bericht 
über die Ergebnisse der Konsultation.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Beilagen: 	- Presserohstoff
- Bericht über die Ergebnisse der informellen Konsultation
- Botschaft
Auch zu beziehen unter: www.musee-suisse.ch
Auskünfte:	Andres Furger, Direktor des Schweizerischen 
Landesmuseums, 
Tel 01 218 65 02
David Streiff, Direktor des Bundesamtes für Kultur,
Tel 031 322 92 61
Christoph Reichenau, Stv. Direktor des Bundesamtes für Kultur,
Tel. 031 322 92 86

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