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EDI: Bundesrat verabschiedet Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung von Frau und Mann" durch die Bundesbehörden

(ots)

Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments einen Bericht verabschiedet, der einen umfassenden Überblick gibt über die im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter ergriffenen Massnahmen der Bundesbehörden. Die Bilanz ist zwar ermutigend, vor allem in den Bereichen Bildung und Wirtschaft, doch bis das Anliegen der Geschlechtergleichstellung systematisch in allen Tätigkeitsfeldern der Bundesverwaltung verankert ist, sind noch Anstrengungen nötig.

Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz 
"Gleichstellung von Frau und Mann" durch die Bundesbehörden wurde 
aufgrund eines Postulats des Nationalrats von Mai 2000 erarbeitet. 
Er wird den Eidgenössischen Räten auf die Wintersession 2002 
zugestellt.
Der Aktionsplan ist Teil der Folgearbeiten zur 4. UNO- 
Weltfrauenkonferenz von Beijing (1995). Er wurde 1999 veröffentlicht 
und enthält 13 Kapitel mit insgesamt 287 Massnahmen, in denen die in 
der Gleichstellungspolitik anstehenden Aktivitäten zusammengefasst 
werden. Heute, drei Jahre nach Erscheinen des Aktionsplans, kann man 
sich mit dem vorliegenden Bericht ein detailliertes Bild der von den 
Bundesbehörden geleisteten Umsetzungsarbeiten machen. Auf nationaler 
Ebene zu erwähnen ist z.B. die Schaffung einer Fachstelle Gender 
Health sowie einer Fachstelle gegen Gewalt, insbesondere gegen 
Frauen, und der erste Schweizer Bericht zum UNO-Frauenübereinkommen. 
Auf internationaler Ebene wird u.a. gezeigt, wie sich die Schweiz im 
Rahmen der OSZE im Kampf gegen Frauenhandel einsetzt und 
systematisch die Geschlechterperspektive in die 
Entwicklungszusammenarbeit einbezieht.
Die meisten der im Aktionsplan aufgeführten Massnahmen wurden 
umgesetzt, manche nur teilweise und andere sehr weitgehend. Am 
besten gelang dies in den Bereichen Bildung und Wirtschaft. An den 
Universitäten und Fachhochschulen sowie in der Arbeitswelt sind 
konkrete Projekte zur Förderung der Chancengleichheit, z. B. 
Anreizprogramme und Einrichtung von Krippen, umgesetzt worden. 
Statistiken und Studien zu Diskriminierungen der Frauen im 
Erwerbsleben und in den Sozialversicherungen wurden veröffentlicht. 
Schwierigkeiten bei der Umsetzung sind in der Regel auf den Mangel 
an finanziellen und personellen Ressourcen zurückzuführen.
Die Departemente und Ämter sind aufgerufen, ihre Bemühungen 
fortzusetzen und die Gleichstellungsperspektive in all ihre 
Programme und Massnahmen sowie in ihre alltägliche Praxis 
aufzunehmen (gender mainstreaming). Die Bundesverwaltung verfügt 
noch nicht über alle dafür nötigen Instrumente, doch sind Bemühungen 
im Gang, diese zu entwickeln.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN 
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die 
Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 40
Beilage: Bericht

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