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EJPD: Prämien für Unfallversicherung werden vom Konkurs ausgenommen Bundesrat setzt Gesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft

Bern (ots)

06.04.2004. Die Prämienforderung der obligatorischen
Unfall- versicherung wird künftig von der Konkursbetreibung 
ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung unterstellt. Der 
Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und 
Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.
Die Gesetzesrevision geht auf einen Vorstoss im Parlament zurück. 
Auch der Bundesrat schloss sich der Argumentation an, dass sich die 
Konkurs-betreibung für Prämienforderungen der obligatorischen 
Unfallversicherung nicht rechtfertigt, da es sich in der Regel um 
kleine Beträge handelt. Die Konkurseröffnung ist namentlich für 
kleinere und mittlere Unternehmen eine unverhältnismässig harte 
Konsequenz. Diese Regelung gilt schon heute für die SUVA und die 
anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger. Neu sind ihr 
auch die Privatversicherungen unterstellt.
Weitere Auskünfte:
Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 94

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