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EJPD: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Asylgesetzes

Bern (ots)

04.09.2002 Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Hauptpfeiler 
der Asylgesetzrevision bilden die Drittstaatenregelung, ein neues 
Finanzierungsmodell, die Rechtsstellung der heute vorläufig 
Aufgenommenen, das Asylverfahren und die Beschwerdemöglichkeit an 
den Empfangsstellen und Flughäfen sowie das Arbeitsverbot. 
Gleichzeitig soll auch das Krankenversicherungsgesetz angepasst 
werden.
Drittstaatenregelung Die in der Teilrevision des Asylgesetzes 
vorgeschlagene Drittstaatenregelung sieht vor, dass Asylsuchende, 
die sich vor der Einreichung ihres Asylgesuches in einem sicheren 
Drittstaat aufgehalten haben, in diesen Staat weggewiesen werden 
sollen, ohne dass auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Bedingung ist 
allerdings, dass der sichere Drittstaat bereit ist, die weggewiesene 
Person zurückzunehmen. Der Bundesrat soll neu die Kompetenz 
erhalten, sichere Drittstaaten zu bezeichnen. Als sichere 
Drittstaaten kommen insbesondere unsere Nachbarstaaten in Frage. Es 
soll aber auch Ausnahmen von der Anwendung der Drittstaatenregelung 
geben. So zum Beispiel, wenn eine asylsuchende Person enge 
Familienangehörige in der Schweiz hat.
Neues Finanzierungsmodell Neu sind drei verschiedene 
Globalpauschalen vorgesehen: eine für Personen im Asylverfahren, 
eine zweite für Personen im Vollzug und eine dritte für Flüchtlinge 
mit Aufenthaltsbewilligung. Mit dem neuen Finanzierungsmodell werden 
gezielte Anreizmodelle zur Kosteneinsparung geschaffen, indem nur 
noch eine durchschnittliche Anwesenheitsdauer im Vollzug entschädigt 
wird. Verlassen die Personen vor Ablauf dieser Frist unser Land, 
kann der Kanton Einsparungen machen; ist die Dauer bis zur Ausreise 
überdurchschnittlich lang, gehen die Kosten zu seinen Lasten. Die 
Höhe der neuen Pauschalen soll so festgelegt werden, dass die 
Systemänderung für den Bund budgetneutral sein wird. Mittelfristig 
kann jedoch mit einem positiven Einfluss auf die Ausgaben im 
Asylbereich gerechnet werden, da das neue Finanzierungsmodell 
effizienter und administrativ weniger schwerfällig ist als das 
bisherige.
Rechtsstellung der heute vorläufig Aufgenommenen Anstelle der 
heutigen vorläufigen Aufnahme wird neu die humanitäre und die 
provisorische Aufnahme geschaffen. Asylsuchende, deren Asylgesuch 
abgelehnt worden ist, können humanitär aufgenommen werden, wenn ihre 
Wegweisung völkerrechtlich unzulässig oder unzumutbar ist. Diese 
Personen, die voraussichtlich während längerer Zeit in unserem Land 
verbleiben werden, erhalten einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt 
und werden in ihrer Berufsbildung und dem Erlernen einer 
Landessprache gefördert. Damit soll einerseits ihre 
Rückkehrfähigkeit gestärkt werden. Andererseits sollen sie mit ihrem 
Arbeitsverdienst möglichst rasch für ihren eigenen Unterhalt sorgen. 
Davon ausgenommen werden Personen, die straffällig geworden sind.
Personen, deren Wegweisung nach einem negativen Asylentscheid 
vorübergehend unmöglich ist - d.h. dessen Vollzug realistisch 
bleibt, jedoch im Moment nicht möglich ist, weil bspw. die 
Heimatbehörden die Rückübernahme verweigern - erhalten den Status 
der provisorischen Aufnahme, der in etwa demjenigen der heute 
vorläufig Aufgenommenen entspricht.
Asylverfahren und Beschwerdemöglichkeiten an Empfangsstellen und 
Flughäfen Das Flughafenverfahren soll zu einem vollständigen, 
beschleunigten Asylverfahren ausgebaut werden. So soll das BFF am 
Flughafen grundsätzlich alle Entscheide treffen können wie im 
Inlandverfahren. Wo es das Gesetz vorsieht, erfolgt neu eine 
Anhörung mit Hilfswerkvertretern. Sofern der Vollzug der Wegweisung 
ab Empfangsstelle absehbar ist, soll dieser neu mit einer 
Ausschaffungshaft von maximal 20 Tagen gesichert werden können. Die 
Beschwerdemöglichkeit im beschleunigten Asylverfahren und an 
Flughäfen wird neu ausgestaltet. So sollen Asylsuchende fünf 
Arbeitstage Zeit haben, um eine Beschwerde gegen 
Nichteintretensentscheide sowie gegen Asyl- und 
Wegweisungsentscheide am Flughafen einzureichen. Im Falle einer 
Beschwerde soll die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) 
ebenfalls grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen entscheiden. 
Arbeitsverbot Der Bundesrat soll auf Gesetzesstufe die Kompetenz 
erhalten, ein Arbeitsverbot erlassen zu können. Er soll damit auf 
bestimmte Situationen und Krisen reagieren können. Namentlich soll 
dadurch die Sekundärmigration aus anderen Aufnahmestaaten vermieden 
werden.
Anpassungen im Gesundheitsbereich Die Kantone erhalten neu die 
Möglichkeit, für Asylsuchende, die Sozialhilfe erhalten, die Wahl 
der Krankenversicherungen sowie der Leistungserbringer 
einzuschränken. Um die Kantone und Versicherer finanziell zu 
entlasten, ist zudem geplant, Asylsuchende vom Risikoausgleich 
auszunehmen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 
Tel. 031 / 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 079 301 59 53

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