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Kundengerechte Aufteilung auf beide Crossair-Hauptstandorte

Basel (ots)

Die Crossair wird ihre Organisation gemäss der
Grundsatzvereinbarung und dem Beschluss des Verwaltungsrates vom 19.
Dezember auf die beiden Hauptstandorte Basel und Zürich aufteilen.
Die einzelnen Bereiche werden nach praktischen und  wirtschaftlichen
Faktoren zugeordnet. So sind die Flugoperation und der Verkauf in
Zukunft teilweise in Zürich angesiedelt. Die Geschäftsleitung hat
Massnahmen getroffen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen
möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Fortschritte sind
auch bei der Kaderstellenbesetzung zu melden: Von den total 45
Vizedirektoren sollen rund 25 von der Swissair kommen. 90 Prozent von
diesen anvisierten Kaderleuten haben bereits zugesagt und stehen
unter Vertrag.
Der Entscheid über die Standorte sind streng nach funktionellen und
wirtschaftlichen Überlegungen im Interesse der Kunden getroffen
worden. Neben den beiden Hauptsitzen im bestehenden Crossair-Gebäude
am EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg und im Operationszentrum am
Flughafen Zürich bilden die Basen in Genf, Lugano und Bern ebenfalls
wichtige Stützpunkte.
Der Hauptsitz der Crossair in Basel wird mit dieser Aufteilung
voll ausgelastet sein. Wichtige Elemente sind hier die gesamte
Technik und Teile von Strategie und Netzwerk, Finanzen und Corporate
Services. Der Flugbetrieb wird sich teilweise in Zürich befinden.
Über die Details wird die Crossair kommenden Freitag orientieren.
Zürich wird auch der Standort für Teile von Verkauf und Marketing
sein, dessen Leitung sich in beide Standorte teilt. Produkt und
Services ist mit einigen Abteilungen wie zum Beispiel der
Operationskontrolle in Zürich vertreten. Die Leitung von Human
Resources wird sich in Basel befinden, verschiedene ihrer
Organisationsstellen werden gemäss den Personalbedürfnissen
dezentralisiert.
Möglichst reibungsloser Übergang für die Mitarbeitenden
Die Crossair hat Massnahmen getroffen, um die Änderungen des
Arbeitsortes für das Personal so reibungslos als möglich zu
gestalten. Sie zahlt den Betroffenen eine Pendel-Entschädigung und
übernimmt auch die Umzugskosten. Die für den Vollzug der
Ausländerregelungen zuständigen Behörden des Bundes und der
betroffenen Kantone haben der Crossair ihre Unterstützung und
wohlwollende Prüfung der Bewilligungspraxis zugesichert.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel. +41/61/325'45'53
Fax +41/61/325'35'54
E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com
[ 002 ]

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