Gefährliche Hunde: Meldepflicht für Bissverletzungen
Luzern (ots) - Der Bundesrat hat am 12.04.06 Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen, die am 2. Mai 2006 in Kraft treten. Das Ziel dieser Massnahmen sind verantwortungsvolle Halter und gut sozialisierte Hunde. Das bedeutet, dass Zucht und Haltung die Sozialverträglichkeit der Hunde zum Ziel haben muss. Bereits die Zucht muss auf geringe Aggressionsbereitschaft der Hunde ausgerichtet sein. Der ...