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Staatskanzlei Luzern

Verbot der Vogeljagd im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Gestützt auf die Empfehlung des Bundesamtes für
Veterinärwesen BEVET und des Bundesamtes für Umwelt BAFU, sowie nach
Rücksprache mit dem Kantonstierarzt wird die Jagd auf Vögel im Kanton
Luzern mit sofortiger Wirkung verboten. Diese Massnahme soll
mithelfen das Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus auf
Hausgeflügel zu minimieren.
Zur Abwehr von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist im
Kanton Luzern die Jagd auf verschiedene Vogelarten ausserhalb der
Brutzeit das ganze Jahr erlaubt. Zur Verhütung von Wildschäden werden
vor allem Rabenkrähen erlegt. Weil Rabenkrähen auch Aasfresser sind
ist nicht auszuschliessen, dass Krähen an Vogelgrippe verendete Vögel
finden und diese als Nahrung nutzen. Damit würden Krähen zu Trägern
des Vogelgrippevirus. Das generelle Verbot der Vogeljagd soll
mithelfen, die Verbreitung des Vogelgrippevirus einzuschränken und
damit das Risiko einer Übertragung in Hausgeflügelbestände weiter zu
minimieren. Diese Massnahme ist für den Kanton Luzern besondere
wichtig weil er ein bedeutender Standort für die Geflügelproduktion
ist. Das generelle Verbot der Vogeljagd gilt bis zum Widerruf.
Kontakt
Josef Muggli
Fischerei- und Jagdverwalter
Tel. +41/41/925'10'81

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