ikr: Ministerium für Gesellschaft erstellt Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen
Vaduz (ots/ikr) - In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, Unfallversicherung ...