RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung ohne Anhörung
Cham (ots) - Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen ...