Neues Gesetz über die Familienzulagen
Luzern (ots) - Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Botschaft zu einem neuen kantonalen Gesetz über die Familienzulagen verabschiedet. Die Geburtszulagen werden erhöht und die Zulagen an Selbständigerwerbende beibehalten. Neu gibt es eine Adoptionszulage. Zwischen den Familienausgleichskassen wird ein Lastenausgleich eingeführt. Am 26. November 2006 wurde das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen ...