ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG: Verkehrsverlagerung: Geltendes Recht anwenden
Bern (ots) - Der schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG stellt zunächst fest, dass sich das verfassungsmässige Gebot der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene einzig auf den alpenquerenden, grenzüberschreitenden Gütertransport bezieht. Für die übrigen Transporte gilt die freie Wahl des Verkehrsmittels. Wie wollte man denn auch beispielsweise Milchsammelfuhren, Kehrichtentsorgung, Heizöllieferung, ...