Kommentar zum Blutspende-Urteil des EuGH
Berlin (ots) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Blutspende-Verbot für Schwule ist vernünftig. Sie ist die mustergültige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das besagt unter anderem: Die staatliche Gewalt muss unter mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige wählen, die den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt. Darum akzeptiert der EuGH das generelle Spende-Verbot für Homosexuelle, ...