Neue Regeln im Umgang mit Ersatzbeiträgen für Zivilschutzräume
Luzern (ots) - Ersatzbeiträge für Schutzräume sind seit 1. Januar 2012 nicht mehr an die Gemeinden, sondern an die Kantone zu bezahlen. Diese können bestimmen, ob die früher geleisteten Ersatzbeiträge bei den Gemeinden verbleiben oder ebenfalls an den Kanton übergeführt werden. Der Luzerner Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft an den Kantonsrat vor, die ...