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Staatskanzlei Luzern

Investitionsbeiträge und Bürgschaft für KKL Luzern

Luzern (ots)

Der Kanton und die Stadt Luzern präsentieren die politischen Vorlagen zur Finanzierung der werterhaltenden Massnahmen im KKL Luzern bis 2028. Mit dazu gehören auch Bürgschaften für die Aufwände der Dachkorrektur. Die Parlamente von Kanton und Stadt Luzern beraten die beantragten Kredite im Sommer 2014.

Damit das Kultur- und Kongresszentrum Luzern für Veranstalter und Gäste auch künftig attraktiv bleibt, gilt es, die Anlageteile rechtzeitig vor deren Ausfall zu ersetzen. Im Hinblick darauf wurde bis 2003 eine detaillierte Unterhalts- und Ersatzplanung entwickelt. Seither hat das KKL sämtliche vorgesehenen Unterhaltsarbeiten vorgenommen. Deshalb befindet sich das Gebäude nach über 15 Betriebsjahren in einem Top-Zustand, wie eine 2011 an die Facility-Management-Spezialisten pom+Consulting AG, Zürich, in Auftrag gegebene Studie bestätigt. Für die nächsten 15 Jahre sind nun wiederum werterhaltende Massnahmen notwendig, um diesen hohen Standard halten zu können. Dies um attraktiv zu bleiben und den hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden.

Partnerschaftliche Finanzierung

So müssen beispielsweise Parkettböden, Bestuhlungen, Lüftungs- und Steuerungselemente sowie veranstaltungstechnische Einrichtungen ersetzt werden. Die Kostenrechnungen basieren auf derselben Methode, wie sie für die Phase 2003-2013 angewendet wurde und eine hohe Genauigkeit erreicht werden konnte. Die so entwickelten Prognosen zeigen, dass mit der bisherigen Finanzierung bereits ein grosser Teil des Aufwandes gedeckt ist. Für den Zeitraum bis und mit 2028 bleibt jedoch ein Betrag von 16 Millionen Franken, welcher zusätzlich zu finanzieren ist und durch öffentliche und private Träger partnerschaftlich eingebracht werden soll. Kanton und Stadt Luzern schlagen ihren Parlamenten eine Mitfinanzierung von total 12.5 Millionen Franken vor. Diese Lösung basiert auf einmaligen Beiträgen sowie jährlichen Zahlungen:

- Einmalige Beiträge: Stadt und Kanton leisten einen einmaligen Investitionsbeitrag von je 2.5 Mio. Die private Stiftung Konzerthaus Luzern steht für den privaten Teil der Public-Private-Partnership KKL Luzern und will in einer Sammlungsaktion rund 3 Millionen Franken beitragen. Die anderen privaten Partner des KKL Luzern, Luzern Hotels und die Kunstgesellschaft tragen 0.5 Millionen Franken bei.

- Jährliche Zahlungen: Weiterhin bezahlt die Stadt Luzern jährliche Beiträge von 4.1 Millionen Franken, wobei erstmals per 2019 eine Teuerungsanpassung erfolgen soll. Neu ist, dass auch der Kanton Luzern einen jährlichen Beitrag von 0.5 Mio. Franken zur langfristigen Werterhaltung des KKL Luzern zahlen wird.

«Wir sind heute aufgefordert, für morgen Sorge zu tragen. Das KKL Luzern hat die Kulturlandschaft Luzern weitergebracht und ist mit einer Wertschöpfung von jährlich bis zu 74 Millionen Franken eine volkswirtschaftliche Grösse für die Region Luzern. Mit der vorgeschlagenen Finanzierungslösung übernimmt eine neue Generation von politischen Entscheidungsträgern Verantwortung für das KKL Luzern», sagt Ursula Stämmer, Bildungsdirektorin Stadt Luzern.

«Der neue jährliche Beitrag des Kantons Luzern ist auch im Zusammenhang mit dem Kulturlastenausgleich zwischen den Kantonen Aargau, Luzern, Schwyz, Uri, Zürich und Zug zu betrachten. Luzern empfängt als Standortkanton des KKL Luzerns Beiträge aus dieser Regelung», erklärt Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor Kanton Luzern. «Als Mitstifter und Mitfinanzierer übernimmt der Kanton erneut Verantwortung für die Geschicke dieses wichtigen Luzerner Kulturhauses», ergänzt Schwerzmann.

Bürgschaft für Korrektur der fehlerhaften Dachkonstruktion

Zu den Massnahmen am Dach, welche seit März 2011 in Etappen laufen und bis September 2014 abgeschlossen werden, ist ein Rechtsverfahren im Gange. Das KKL Luzern verlangt von der Totalunternehmerin ARGE TU, welche den Bau des KKL Luzerns verantwortete, die Kostenübernahme für die nötig gewordene Dachkorrektur. Der Streitfall steht in einem Schiedsgerichtverfahren. Dieses ist inhaltlich sowie zeitlich offen.

Ferner einigten sich Kanton und Stadt Luzern auf eine Bürgschaftslösung für die Kosten der Dachkorrektur von gemeinsam maximal 13.5 Millionen Franken. Die Stadt will für einen Drittel oder maximal 4.5 Millionen Franken bürgen, der Kanton wird für zwei Drittel aber höchstens für 9 Millionen Franken einstehen. Die Kosten für die ersten vier Etappen der Dachkorrektur hat das KKL Luzern aus der eigenen Liquidität vorfinanziert. Doch zeigt die Liquiditätsplanung, dass die aufgelaufenen Kosten, insbesondere dann, wenn das laufende Rechtsverfahren keine Mitfinanzierung der ARGE TU zur Folge hat, zusammen mit anstehenden Investitionen zur Werterhaltung zu finanziellen Engpässen führen. Die Bürgschaft von Kanton und Stadt Luzern soll es dem KKL Luzern ermöglichen, bei Banken oder Pensionskassen das nötige Fremdkapital zu beschaffen und über die Jahre zurückzuzahlen.

HINWEIS: Diese Mitteilung wird über die Medienverteiler von Kanton und Stadt Luzern verbreiten. Es kann daher zu doppelten Übermittlungen kommen.

Anhang 
Factsheet: Übersicht Kennzahlen KKL Luzern 2004-2013
Anhänge 
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11828_20140520_KKL.pdf

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor Kanton Luzern
041 228 52 03 (erreichbar Mittwoch, 21. Mai 2014 von 15 bis 16 Uhr)

Stadträtin Ursula Stämmer
Bildungsdirektorin Stadt Luzern
041 208 82 45 (erreichbar Mittwoch, 21. Mai 2014 von 14:30 bis 15:30
Uhr)

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