Kommentar zum Karlsruhe-Urtei über den Strafvollzug
Berlin (ots) - Ist es auch Wahnsinn, hat es doch den Segen des Bundesverfassungsgerichts. Die Idee, der Staat dürfe aus Kostengründen und zur Effizienzsteigerung selbst seine ureigenen Aufgaben an Private delegieren, selbst Gefängnisse ließen sich als Profit-Center betreiben, hat sich längst als Irrlehre herausgestellt, aber vor dem höchsten deutschen Gericht hat sie Bestand. Die Delegation staatlicher Aufgaben auf ...