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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

12.03.2004 – 11:01

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische 
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren 
zum Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt 
(BGBM) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mitte Juni. 
Mit der Änderung des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 (BGBM; 
SR 943.02) werden folgende Hauptziele verfolgt: Gesamtwirtschaftlich 
soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und 
kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden. Zu diesem Zweck 
sieht die Revision vor, die heutigen Ausnahmebestimmung in Art. 3 
BGBM restriktiver zu fassen und den Grundsatz des freien 
Marktzugangs auch auf die gewerbliche Niederlassung auszudehnen. 
Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und 
die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU- 
Bürgern – verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene 
Abkommen über die Personenfreizügigkeit – verhindert werden. In der 
Revisionsvorlage wird vorgeschlagen, die interkantonale Anerkennung 
von Fähigkeitsausweisen für Berufe, die unter das 
Freizügigkeitsabkommen fallen, künftig am EU-Anerkennungsverfahren 
auszurichten. Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion 
der Wettbewerbskommission gestärkt werden. Nach dem geltenden Gesetz 
kann die Wettbewerbskommission den kantonalen und kommunalen 
Behörden einzig (unverbindliche) Empfehlungen abgeben. Neu soll sie 
ein Beschwerderecht erhalten, mit dem sie gesetzeswidrige 
Verwaltungsentscheide anfechten kann.
Das BGBM richtet sich gegen öffentlich-rechtliche 
Marktzugangsbeschränkungen der Kantone und Gemeinden. Es soll die 
berufliche Mobilität und den Wirtschaftsverkehr innerhalb der 
Schweiz erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der 
schweizerischen Volkswirtschaft stärken. Als Rahmengesetz konzipiert 
verzichtet es auf eine direkte Rechtsharmonisierung durch den Bund. 
Das BGBM bildete zusammen mit dem Kartellgesetz (KG; SR 251), dem 
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) 
und dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 
172.056.1) einen Teil des Programms zur marktwirtschaftlichen 
Erneuerung, mit dem nach der Ablehnung des Abkommens über den 
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zumindest innerhalb der Schweiz 
Binnenmarktverhältnisse geschaffen werden sollten. Die ins BGBM 
gesetzten Erwartungen sind jedoch nicht erfüllt worden, weshalb sich 
eine Revision aufdrängt.
Dossier:
http://www.evd.admin.ch/evd/dossiers/marche_interieur/index.html?
lang=de
Auskünfte:
Dr. Boris Zürcher,
Generalsekretariat EVD, Tel. 031 322 20 14

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