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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförde-rungsgesetz verabschiedet

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2004 die Änderung 
der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 
4. Oktober 1974 verabschiedet. Sie wird auf den 1. April 2004 in 
Kraft treten. Die Verordnungsänderung umfasst drei Punkte. Erstens 
wird präzisiert, unter welchen Bedingungen bei Not leidenden 
Geschäften Vorschüsse der Grundverbilligung erlassen werden können. 
Zweitens ermöglicht sie, die Laufzeit der Mietzinsbeiträge 
(Zusatzverbilligung I) zu verlängern. Drittens führt sie in 
Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Robbiani für Bezüger von 
Zusatzverbilligungen bei den Einkommens- und Vermögensgrenzen eine 
Toleranzmarge ein.
Der vorzeitige Erlass von Forderungen aus Verbilligungsvorschüssen 
setzt voraus, dass für den Bund das Verlustrisiko insgesamt 
verringert wird. Die Laufzeit für den Bezug der Zusatzverbilligung 
kann um maximal sechs Jahre verlängert werden, da der Wegfall häufig 
zu nicht mehr tragbaren Wohnkosten und Vermietungsproblemen führt. 
Vorgesehen ist vorläufig eine Ausdehnung um vier Jahre, wobei im 
Fall von Wohneigentum die Wohnkosten des Bezügers der 
Zusatzverbilligung mehr als 35 Prozent des steuerbaren Einkommens 
ausmachen müssen. Schliesslich soll mit einer Toleranzmarge von 10 % 
verhindert werden, dass in laufenden Mietverhältnissen die 
Bewohnerschaft mit bescheidenen finanziellen Mitteln nicht schon 
wegen einer geringen Überschreitung der Einkommens- oder 
Vermögensgrenzen die Beihilfe verliert und im Endeffekt 
wirtschaftlich schlechter da steht als zuvor.
Auf der Basis des WEG sind seit 1975 über 100'000 Wohnungen direkt 
durch den Bund gefördert worden. Seit Ende 2001 werden keine neuen 
Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt. Das WEG 
wurde durch das Wohnraumförderungsgesetz WFG vom 21. März 2003 
abgelöst.
Dokumente auf Internet: 
http://www.bwo.admin.ch/news/pressemitteilung/00150/index.html?
lang=de
Auskünfte:
Cipriano Alvarez,
Bundesamt für Wohnungswesen,
Tel.: 032 / 654’91’30

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