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Alles über die obligatorische Krankenkassen Grundversicherung

Alles über die obligatorische Krankenkassen Grundversicherung
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Die Krankenversicherung, die die Grundkosten deckt (KVG), ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Erfahren Sie alles nennenswertes über die Grund- und Zusatzversicherung der Schweizer Krankenkassen.

Die Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen

Lupfig, Schweiz - Januar 2023: Alle Krankenkassen decken die gleichen Grundleistungen ab (Arzt, Chiropraktiker, Labor Analysen, verschreibungspflichtige Medikamente, Mutterschaftskosten und Spitalkosten im Mehrbettzimmer in öffentlichen Spitälern des Wohnkantons usw.), berechnen aber unterschiedliche Preise. Du kannst die Kasse wählen, die du möchtest. Sie sind verpflichtet, dich so zu akzeptieren, wie du bist, ohne Bedingungen. Bei dieser Versicherung kannst du die Krankenkasse wechseln ohne Einschränkung der Pflichtleistungen, allerdings musst du die Krankenkasse Kündigungsfrist einhalten und darfst keine Rückstände haben.

Die richtige Wahl der Krankenkassen-Franchise

Die Krankenkassen Franchisen variieren zwischen Fr. 300.- und Fr. 2'500.- pro Jahr. Je höher deine Franchise ist, desto niedriger wird deine monatliche Prämie sein. Bei einem knappen Budget empfehlen wir dir jedoch dringend, die niedrigste Franchise zu wählen, damit du nicht in eine finanzielle Notlage gerätst. Die Kosten sind nämlich bis zur Höhe dieser Franchise von dir zu tragen. Wenn du diese Franchise erreicht hast, musst du noch einen Selbstbehalt von 10% auf die medizinischen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 700.pro Jahr zahlen. Wenn du dich also für eine Franchise von Fr. 2500.00 entscheidest, dann musst du im Falle eines Gesundheitsproblems Fr. 3200.00 bezahlen, das sind mehr als Fr. 265.00/Monat.

Die individuellen Zusatzversicherungen

Du kannst auch Krankenkassen Zusatzversicherungen nach VVG abschliessen (nicht obligatorisch). Diese ermöglichen dir die freie Wahl eines Spitals in der ganzen Schweiz, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, den Zugang zu alternativen medizinischen Leistungen sowie weitere Leistungen wie medizinische Brillen, Zahnbehandlungen, Sportabonnements usw. Eine Zusatzversicherung ist nicht mit der Grundversicherung gekoppelt, somit kannst du die Zusatzversicherung kündigen und die Grundversicherung weiterhin behalten, sofern du dies wünschst.

Die Kündigungen von Versicherungsverträgen

Die Verträge für das nächste Jahr (Versicherungspolice) werden im Oktober verschickt. Du kannst zweimal im Jahr deine Krankenkasse kündigen, jeweils zum Ende Juni und zum Jahresende, sofern du keine Rückstände hast. Für den 30. Juni muss die Krankenkassen Kündigung per eingeschriebenen Brief spätestens am 31. März bei deiner aktuellen Kasse eintreffen (Achtung, dieses Kündigungsdatum ist nur mit einer Mindestfranchise von Fr. 300.- möglich). Für den 31. Dezember muss der eingeschriebene Brief spätestens zur Krankenkasse Kündigungsfrist am 30. November bei deiner aktuellen Kasse eintreffen. Es zählt nämlich das Datum, an dem deine Versicherung dein Kündigungsschreiben erhält, nicht das Datum des Briefes oder des berühmten Poststempels. Plane also einen komfortablen Spielraum ein.

Zögere nicht einen Krankenkassenvergleich durchzuführen. Auf Krankenkasse-beratung.ch stehen dir alle Infos und Kontakte für eine gelungene Krankenkassen Kündigung zur Verfügung.

Adresse:
Krankenkasse Beratung
Portal für unabhängige Versicherungsberatung
Tennaweg 12
5242 Lupfig
E-Mail:
 info@krankenkasse-beratung.ch
Web:
 www.krankenkasse-beratung.ch
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