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Nationalrat erteilt dem Spulverbot eine deutliche Absage

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Zürich (ots)

Der Nationalrat spricht sich gegen den vorgeschlagenen Art. 37a URG 
zum zeitversetzten Fernsehen aus. Die Spulfunktion darf demnach von 
Replay-TV Anbietern weiterhin uneingeschränkt angeboten werden. Mit 
dieser Entscheidung kommt der Nationalrat nicht nur dem Anliegen der 
Bevölkerung nach, sondern sichert auch die Existenz von Replay-TV. 
Der Nationalrat hat am 14. Dezember 2018 im Rahmen der Änderungen des
Urheberrechtsgesetzes über den von der Rechtskommission 
vorgeschlagenen Art. 37a URG Zeitversetztes Fernsehen abgestimmt. 
Dieser besagt, dass das Spulen von Werbung nur so lange erlaubt ist, 
bis die Sendeunternehmen ihre Zustimmung zur Spulfunktion widerrufen.
Mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen spricht sich der Nationalrat 
deutlich gegen Art. 37a aus und erteilt dem Spulverbot eine Absage.
Bedürfnis der Bevölkerung wird berücksichtigt

Die Möglichkeit, Werbung zu spulen, ist ein Anliegen der Schweizer 
Bevölkerung. Ganze 79.1 Prozent sind gegen eine Gesetzesbestimmung, 
welche Replay-TV einschränkt. Das Spulen von Werbung wird gar von 
85.6 Prozent befürwortet. Mit seinem Entscheid, den neuen Art. 37a 
URG abzulehnen, unterstützt der Nationalrat dieses Bedürfnis der 
Bevölkerung. Alexander Schmid, Geschäftsführer von Swissstream, 
begrüsst diesen Entscheid: «2.5 Millionen Schweizer Haushalte 
benutzen Replay-TV. Ein Spulverbot hätte der Schweizer Bevölkerung 
vorgeschrieben, wie sie fern zu sehen haben. Eine solche Bevormundung
wäre ein Novum im Schweizer Recht.»
Kleine Anbieter dürfen bleiben

Dank der Ablehnung von Art. 37a URG bleibt Replay-TV zentral 
geregelt. Verbreiter zahlen die Entschädigungen für Replay-TV 
weiterhin an zentrale Verwertungsgesellschaften und müssen nicht mit 
jedem einzelnen Sender verhandeln. «Die Verhandlungen mit den 
Sendeunternehmen, welche bei einer Annahme des Gesetzesartikels zur 
Notwendigkeit geworden wären, wären für kleinere Anbieter schlicht 
unmöglich gewesen» so Schmid. «Gerade in der Schweiz ist es wichtig, 
dass wir den kleineren und mittleren Unternehmen keine Steine in den 
Weg legen und der Marktzugang gewährleistet ist.» 
Nächster Sendetermin: Ständerat

In einem nächsten Schritt gelangt die Gesetzesänderung im 
Urheberrechtsgesetz in den Ständerat. «Wir hoffen, dass der Ständerat
nachzieht und die Schweiz in Sachen zeitversetztes Fernsehen nicht 
doch noch in die Steinzeit zurückversetzt», sagt Schmid.

Kontakt:

Alexander Schmid
Geschäftsführer Swissstream
alexander.schmid@swissstream.ch
+41 78 766 15 49

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  • 11.12.2018 – 12:37

    Nur 10.4 Prozent für eingeschränktes Replay-TV

    Zürich (ots) - 2.5 Millionen Haushalte nutzen heute Replay-TV. Was würden Sie sagen, wenn diese 2.5 Millionen Haushalte von diesem Angebot in Zukunft nur noch eingeschränkt Gebrauch machen könnten? Genau das will der vorgeschlagenen Art. 37a im Urheberrechtsgesetz bezwecken. Was die Schweizer Bevölkerung dazu zu sagen hat, zeigt eine Umfrage, die von ...

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