Landgericht Hamburg untersagt Deutscher Welle Geldwäschevorwurf gegen Roman Abramowitsch
Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Welle erlassen (324 O 117/26) und dem Nachrichtenunternehmen untersagt, Behauptungen zu veröffentlichen oder zu wiederholen, die nahelegen, der russische Geschäftsmann Roman Abramowitsch sei in Geldwäscheaktivitäten verwickelt gewesen. Das Gericht untersagte dem öffentlich-rechtlichen Sender ferner, das Foto von Herrn Abramowitsch im Zusammenhang mit seinen Behauptungen zu veröffentlichen.
Die Entscheidung betrifft einen Artikel vom 28. Januar 2026 mit dem Titel "Geldwäsche-Ermittlungen: Durchsuchung bei der Deutschen Bank", in dem die Deutsche Welle unter Berufung auf Berichte den Eindruck erweckte, Herr Abramowitsch könne mit mutmaßlicher Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen der Deutschen Bank in Verbindung stehen, die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführt wurde.
Die zugrunde liegende Behauptung beruhte auf einem unbelegten Gerücht, das von einer deutschen Zeitung veröffentlicht und anschließend von weiteren Medien aufgegriffen und verbreitet wurde. Herr Abramowitsch führt parallel ein Verfahren gegen die dpa. Kurz nach der Durchsuchung bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die für die Durchsuchungen und die Ermittlungen bei der Deutschen Bank zuständig ist, dass Herr Abramowitsch in diesem Verfahren kein Beschuldigter war und dass ihm in dieser Sache keine Vorwürfe gemacht würden.
In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die Deutsche Welle das Persönlichkeitsrecht von Herrn Abramowitsch verletzt habe, und kam zu dem Schluss, dass "die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht vorlagen". Das Gericht stellte ferner fest, dass die Deutsche Welle es versäumt habe, Herrn Abramowitsch vor der Veröffentlichung mit den Vorwürfen zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben - eine grundlegende Voraussetzung zulässiger Verdachtsberichterstattung nach gefestigter deutscher Rechtsprechung.
Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen Welle, die beanstandeten Aussagen, die eine Beteiligung von Herrn Abramowitsch an Geldwäsche nahelegen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, sowie sein Bild im Zusammenhang mit solchen Vorwürfen zu verwenden. Jeder Verstoß kann mit einem vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß oder alternativ mit Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen die Verantwortlichen Organe sanktioniert werden.
Der Deutschen Welle wurden zudem die Kosten des Verfahrens auferlegt. Ein Widerspruch gegen den Beschluss ist möglich.
Der in Hamburg ansässige Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, Prozessbevollmächtigter von Herrn Abramowitsch, erklärte:
"Diese Entscheidung legt eine verstörende Kette journalistischen Versagens offen. Eine einzige Zeitung setzte ein Gerücht in die Welt, weitere Medien verbreiteten es ungeprüft weiter und die Deutsche Welle - der aus dem Bundeshaushalt finanzierte Auslandsrundfunk des Bundes - verfehlte den elementarsten Standard journalistischer Sorgfalt: den Betroffenen vor der Beschuldigung einer schweren Straftat um eine Stellungnahme zu bitten. Wenn ein mit Steuergeldern finanzierter Sender nicht einmal Standards einhält, die jeder Journalistenschüler im ersten Jahr lernt, muss man sich fragen, wofür die deutschen Steuerzahler hier eigentlich zahlen."
Neben diesem gerichtlichen Verbot liegt wegen vergleichbarer Veröffentlichungen ein zugunsten von Herrn Abramowitsch im Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg ergangenes Anerkenntnisurteil gegen das ORF (Österreichisches Fernsehen) sowie Unterlassungserklärungen u.a. des NDR für tagesschau.de und des BR vor.
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