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United States District Court for the Southern District of New York

Bekanntgabe von Gruppenklageregelungen zur Einbeziehung von Kunden, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Januar 2014 Geschäfte mit ISDAfix-Instrumenten getätigt haben

York (ots/PRNewswire)

Diese Bekanntmachung soll dazu dienen, die Mitglieder der Klägergruppe von den Vergleichsvorschlägen in Kenntnis zu setzen, die mit den Beklagten, namentlich Bank of America, N.A.; Barclays Bank PLC und Barclays Capital Inc.; Citigroup Inc.; Credit Suisse AG, Niederlassung New York; Deutsche Bank AG; die Goldman Sachs Group, Inc.; HSBC Bank USA, N.A.; JPMorgan Chase & Co.; Royal Bank of Scotland PLC; und UBS AG (gemeinsam die "vergleichsbereiten Beklagten") in einer Sammelklage gegen die vergleichsbereiten Beklagten und B.N.P. Paribas SA, ICAP Capital Markets LLC, Morgan Stanley & Co. LLC, Nomura Securities International, Inc., und Wells Fargo Bank, N.A. ("nicht vergleichsbereite Beklagte", und, zusammengenommen mit den vergleichsbereiten Beklagten, die "Beklagten") erzielt wurden. In der Klageschrift heißt es, dass die Beklagten wettbewerbswidrig gehandelt haben, was sich auf die Märkte für ISDAfix-Instrumente unter Verletzung von Artikel 1 des amerikanischen Kartellgesetztes (Artikel 1, Sherman Act, 15 U.S.C. § 1) ausgewirkt hat. Es wird des Weiteren vorgebracht, dass die Beklagten sich, im Sinne des Common Law, ungerechtfertigt bereichert und gegen die ISDA-Rahmenvereinbarungen verstoßen haben. Die Klage wurde von und im Namen von bestimmten Personen oder Körperschaften erhoben (zusammengenommen "Personen"), die Transaktionen mit ISDAfix-Instrumenten abgewickelt haben. Die Beklagten streiten ab, rechtswidrig gehandelt zu haben.

Der Begriff "ISDAfix-Instrument" bezeichnet im Sinne dieser Vergleiche (i) sämtliche Zinsderivate, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Swaps, Swap Spreads, Swap-Futures, Varianz-Swaps, Volatilitäts-Swaps, Range Accrual Swaps, Constant Maturity Swaps, Constant Maturity Swap-Optionen, digitale Optionen, bar ausgeglichene Swaptions, physisch erfüllte Swaptions, Swapnote-Futures, bar ausgeglichene Swap-Futures, Steepeners, Flatteners, Inverse Floaters, Snowballs, zinsgebundene strukturierte Schuldverschreibungen sowie digitale und kündbare Range Accrual Notes, wenn sie auf USD lauten oder sich auf USD-Zinssätze beziehen, und (ii) sämtliche Finanzinstrumente, Produkte oder Transaktionen, die in irgendeiner Weise mit dem USD-ISDAfix-Referenzzinssatz in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Instrumente, Produkte oder Transaktionen, die sich auf den ISDAfix-Referenzzinssatz beziehen und alle Instrumente, Produkte oder Transaktionen, die relevant für die Ermittlung oder Berechnung des ISDAfix-Referenzzinssatzes sind.

Mit 10 der Beklagten wurden Vergleiche geschlossen, das Verfahren gegen die fünf nicht vergleichsbereiten Beklagten läuft weiter. Die vergleichsbereiten Beklagten haben sich zur Zahlung von 408,5 Mio. USD ("Settlement Fund") bereiterklärt. Dieser Bescheid wurde vom Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk des Bundesstaates New York (United States District Court for the Southern District of New York) ("das Gericht") autorisiert. Das Gericht wird, bevor die ersten Gelder ausgezahlt werden, in einer Anhörung entscheiden, ob die Vergleiche genehmigt werden sollen. Mit der gerichtlichen Zustimmung wird der Rechtsstreit in Bezug auf die vergleichsbereiten Beklagten in seiner Gesamtheit beigelegt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen umfasst die betroffene Gruppe alle Personen, die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Januar 2014 ISDAfix-Instrumente, wie vorstehend definiert, bezahlt, abgerechnet, gekündigt, abgewickelt oder gehalten haben.

Weitere Informationen dazu, wer zur Gruppe der Betroffenen gehört, einschließlich einer detaillierten Bekanntmachung, sind unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com abrufbar oder können telefonisch unter folgenden Rufnummern erfragt werden: 1-844-789-6862 (USA) bzw. +1-503-597-5526 (International).

Mitgliedern der betroffenen Gruppe, die nicht aus der Sammelklage austreten, steht zu, ein Formular auf Anspruchsbegründung einzureichen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Zuteilungsplan. Details zum Zuteilungsplan sind unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com verfügbar. Für den Vergleichsfonds ist bisher noch kein Auszahlungsdatum festgelegt worden. Die Formulare auf Anspruchsbegründung müssen bis zum 16. Juli 2018 eingereicht werden.

Mitglieder der Klägergruppe, die nicht austreten, verzichten auf bestimmte Rechtsansprüche gegen die vergleichsbereiten Beklagten und die freigestellten Parteien, wie in der detaillierten Bekanntmachung und den detaillierten Vergleichsvereinbarungen erläutert, die unter folgender Adresse abrufbar sind: www.ISDAfixAntitrustSettlement.com. Mitglieder der Klägergruppe, die sich nicht an den vorgeschlagenen Vergleichen beteiligen wollen, müssen ihren Austritt vor dem 30. April 2018 erklären.

Den Mitgliedern der Klägergruppe bleibt freigestellt, Kommentare abzugeben oder Einwände gegen die vorgeschlagenen Vergleiche, der Zuteilungsplan oder den Antrag des Gruppenanwalts bei Gericht auf Gewährung von Anwaltshonoraren, Auslagen und Incentive-Prämien an die Beschwerdeführer der Gruppe für die Vertretung der Klägergruppe zu erheben. Die Mitglieder der Klägergruppe müssen ihre Kommentare oder Einwände bis zum 30. April 2018 vorgebracht haben.

Informationen zum Austritt aus der Klägergruppe oder zur Einreichung von Kommentaren bzw. Einwänden finden Sie in der detaillierten Bekanntmachung unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com.

Das Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk des Bundesstaates New York hat für den 30. Mai 2018 um 15:30 Uhr im Thurgood Marshall United States Courthouse, 40 Foley Square, Sitzungssaal 1105, New York, New York 10007, eine Anhörung anberaumt, um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Vergleiche, der Zuteilungsplan und der Antrag des Gruppenanwalts auf Vergabe von Anwaltshonoraren, Auslagen und Incentive-Prämien an die Beschwerdeführer der Gruppe genehmigt werden sollen. Den Mitgliedern der Klägergruppe oder ihren Anwälten ist dabei freigestellt, der Anhörung auf Antrag auf eigene Kosten beizuwohnen und das Wort zu ergreifen.

Das Gericht hat die nachstehend aufgeführten Rechtsanwälte zur Vertretung der Klägergruppe in diesem Rechtsstreit ernannt:

Daniel L. David W.  Christopher 
Brockett  Mitchell  M. Burke    
Quinn     Robbins   Scott+Scott,
Emanuel   Geller                
Urquhart  Rudman                
&                               
Sullivan, & Dowd,   Attorneys at
LLP       LLP       Law, LLP    
51        655 West  707         
Madison   Broadway, Broadway,   
Avenue,   Suite     Suite 1000  
22nd      1900                  
Floor                           
New York, San       San Diego,  
NY 10010  Diego, CA CA 92101    
          92101                 

URL: www.ISDAfixAntitrustSettlement.com

Kontakt:

Christopher M. Burke
cburke@scott-scott.com

Daniel L. Brockett
danbrockett@quinnemanuel.com

David Mitchell
davidm@rgrdlaw.com.