Alle Storys
Folgen
Keine Story von H+ Die Spitäler der Schweiz mehr verpassen.

H+ Die Spitäler der Schweiz

Spitäler, Kliniken und Krankenversicherer reichen gemeinsam Qualitätsvertrag beim Bundesrat ein

Bern (ots)

H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der Vertrag ist zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) erarbeitet worden und ist der erste Vertrag dieser Art überhaupt. Das ist ein Meilenstein für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). H+, santésuisse und curafutura haben in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen Vertrag abgeschlossen, den H+, santésuisse und curafutura nun beim Bundesrat eingereicht haben. Der Vertrag kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten.

Die Vertragspartner sehen in der erstmaligen nationalen Einigung auf weitreichende Regeln zur Qualitätsentwicklung einen Meilenstein für die Qualität und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken. Gleichzeitig ist die systematische Weiterentwicklung des Vertrags bereits heute festgelegt. Die Vertragspartner haben weitreichende Elemente vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Dazu wurden nationale Themenbereiche der Qualitätsentwicklung definiert. In diesen Themenbereichen müssen Spitäler und Kliniken künftig von den Vertragspartnern anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen umsetzen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherstellen. Eine unabhängige Prüfstelle wird die individuelle Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolgt basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen Qualitätsmessungen, z. B. des ANQ, oder durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie eine Selbstdeklaration werden für jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert.

Integration von Bewährtem

Der Qualitätsvertrag berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter Qualitätsaktivitäten von Spitälern und Kliniken und ermöglicht darüber hinaus eine nahtlose Integration verschiedener bestehender und zukünftiger Qualitätsinitiativen. Auch bereits international etablierte Mechanismen zur Überprüfung der Qualitätsentwicklung sind aufgenommen worden. Bereits bestehende Strukturen hinsichtlich der Qualität helfen bei der Umsetzung, dazu gehört insbesondere der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Die Zusammenarbeit im ANQ unterstützt zudem eine enge Abstimmung mit den Kantonen und deren Qualitätsvorgaben.

Pressekontakt:

H+ Die Spitäler der Schweiz
Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel. 031 335 11 63
medien@hplus.ch

santésuisse
Verena Nold, Direktorin
Tel. 079 291 06 04
verena.nold@santesuisse.ch

curafutura
Pius Zängerle, Direktor
Tel. 079 653 12 60
pius.zaengerle@curafutura.ch

MTK
Andreas Christen, Direktor ZMT
Tel. 041 419 58 11
andreas.christen@zmt.ch

Weitere Storys: H+ Die Spitäler der Schweiz
Weitere Storys: H+ Die Spitäler der Schweiz
  • 09.04.2022 – 14:46

    Wozu noch Arzt-, Spital- und Labortarife?

    Bern (ots) - Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-NR) hat mit ihren gestrigen Entscheiden den von ihr selbst und vom Parlament gewollten Neuanfang im schweizerischen Tarifwesen desavouiert. H+ begrüsst, dass die SGK-N die Zielvorgaben ablehnt, bedauert jedoch, dass sie die vom Bundesrat seit Jahren bestätigten Prinzipien der Tarifierung kurzerhand über Bord geworfen hat. Falls sich die Entscheide der SGK-NR ...

  • 23.12.2021 – 15:30

    Spitalverband H+ und santésuisse geben ambulante Pauschalen beim Bundesrat ein

    Bern/Solothurn (ots) - Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu ...