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FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht

EANS-News: KORREKTUR: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung gemäß § 116 Abs 6 BaSAG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen/FMA Maßnahme

Anm: Korrektur des Weblinks auf die Edikte (s. unten)

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als
Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken
(BaSAG) teilt mit, dass sie hinsichtlich der HETA ASSET RESOLUTION AG per
Maßnahmenbescheid vom 10.04.2016 das Abwicklungsinstrument der
Gläubigerbeteiligung angewandt hat.

* Die Posten des harten Kernkapitals, der Nennwert der Instrumente des
  Ergänzungskapitals sowie der Nennwert sonstiger nachrangiger Verbindlichkeiten
  sowie sämtliche bis zum 28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf null
  herabgesetzt.
* Der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag der restlichen
  berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG,
  einschließlich solcher deren Sachverhalt zum 01.03.2015 bereits begründet war,
  deren Eintritt oder Höhe jedoch ungewiss ist, sowie sämtliche bis zum
  28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf einen Betrag iHv 46,02 von Hundert
  herabgesetzt.

 
Begleitend wurden weitere Abwicklungsbefugnisse angewandt:

* Die Fälligkeit der von der HETA ASSET RESOLUTION AG ausgegebenen Schuldtitel
  und der anderen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten oder Restbeträge,
  die bereits zum 01.03.2015 bestanden, wurde dahingehend geändert, dass sie mit
  dem Auflösungsbeschluss nach § 84 Abs. 9 BaSAG, jedoch spätestens am
  31.12.2023 eintritt.
* Der Zinssatz auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und relevante
  Kapitalinstrumente der HETA ASSET RESOLUTION AG wurde mit Wirkung ab
  01.03.2015 auf null von Hundert gesetzt.
* Die mit den bestehenden Anteilen und anderen Eigentumstiteln der HETA ASSET
  RESOLUTION AG verbundenen Rechte und Pflichten wurden mit Ausnahme der damit
  verbundenen Verwaltungsrechte gelöscht. Die FMA übernimmt die Kontrolle über
  die HETA ASSET RESOLUTION AG und übt sämtliche mit den Anteilen und anderen
  Eigentumstiteln verbundenen Verwaltungsrechte aus.

 
Das Maßnahmenedikt mit einer Liste der betroffenen Verbindlichkeiten ist
abrufbar unter:
https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/bankenabwicklung/edikte.html 
 
 
Der Maßnahmenbescheid vom 01.03.2015 wurde durch den Vorstellungsbescheid vom
10.04.2016 bestätigt.
 
 
Für Rückfragen bezüglich der einzelnen Emissionen verweisen wir auf die
Emittentin.

Rückfragehinweis:
Elisabeth Pechmann, BA
HETA Asset Resolution AG
Corporate Communications / Investor Relations
+43 (0) 50209 4623 
holding@heta-asset-resolution.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht 
             Otto-Wagner-Platz  5
             A-1090 Wien
Telefon:     +43(1)249 59-0
FAX:         +43(1)249 59-5499
Email:        fma@fma.gv.at 
WWW:      www.fma.gv.at
Branche:     Wirtschaft & Finanzen
ISIN:        -
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Börsen:      
Sprache:    Deutsch

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