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CSA Group bietet fachkundige Anleitung für neue ATEX-Richtlinien

Wales (ots/PRNewswire)

CSA Group, ein führender weltweit tätiger Anbieter für Prüf- und Bescheinigungsdienstleistungen sowie Inhaber von Sira Certification Service, die benannte Stelle für die ATEX-Richtlinien (http://www.csagroupuk.org/about/) im Vereinigten Königreich, stellt Herstellern wertvolle Einblicke und Expertise über die neuen Anforderungen (http://www.csagroupuk.org/2014/07/the-new-atex-directive/) für ATEX bereit, die im April 2016 in Kraft treten werden.

"Die neue Richtlinie hat bei Herstellern von Geräten und Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, Bedenken und Verwirrung verursacht", erklärte Ian Rippin, Managing Director UK, CSA Group. "CSA Group verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der Prüfung und Bescheinigung von gefährlichen Standorten. Zudem sind wir das führende Testlabor für ATEX und IECEx im Vereinigten Königreich. Wir teilen unser Wissen und unsere Expertise, um Hersteller dabei zu unterstützen, die neuen EU-Anforderungen zu verstehen.

Die CSA Group stellt Antworten auf die fünf häufigsten Fragen (http://www.csagroupuk.org/2015/10/the-new-atex-directive-manufacturers-faqs/) über die neue Richtlinie bereit:

1. Wann müssen wir die neue Richtlinie anwenden? Obwohl die neue 
   Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht wurde, tritt sie erst am 
   20.April 2016 in Kraft.   Das bedeutet für benannte Stellen, dass 
   wir vor dem 20. April 2016 keine Bescheinigungen herausgeben 
   können, die die Einhaltung der neuen Richtlinie bestätigen.   Für 
   Hersteller heißt dies wiederum, dass sie vor dem 20. April 2016 
   keine Konformitätserklärungen herausgeben dürfen, welche die 
   Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU bestätigt. Jedoch hat die 
   Europäische Kommission jüngst herausgegeben, dass Hersteller 
   Konformitätserklärungen für qualifizierende Produkte herausgegeben
   können, welche die Einhaltung der Richtlinien 94/9/EC und 
   2014/34/EU zusammen mit dem entsprechenden Einreichungsdatum 
   bestätigen. Daher kann die Erklärung die Einhaltung der Richtlinie
   94/9/EC bis zum und eingeschlossen des 19. April 2016 angeben 
   sowie die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU am und nach dem 20.
   April 2016.
2. Müssen wir unsere aktuelle Bescheinigung bis zum 20. April 2016 
   aktualisieren, um unsere Produkte auch nach dem 20. April 2016 
   verkaufen zu können? Nein. Die Richtlinie 2014/34/EU enthält eine 
   Klausel, die besagt, dass Bescheinigungen, die unter der 
   Richtlinie 94/9/EC herausgegeben wurden, auch unter der neuen 
   Richtlinie gültig sind.  Daher müssen die Bescheinigungen für die 
   Richtlinie 94/9/EC nicht auf 2014/34/EU aktualisiert werden.  
   Aktuell gibt es auch keine zeitliche Begrenzung dafür.
3. Müssen wir Änderungen an den Konformitätserklärungen für die 
   Produkte vornehmen, die wir am oder nach dem 20. April 2016 
   vornehmen? Ja.  Da die Richtlinie 94/9/EC nach dem 19. April 2016 
   nicht mehr länger gültig sein wird, können Sie für neu auf den 
   Markt kommende Produkte nicht erklären, dass diese die Richtlinie 
   einhalten. Daher muss ihre Konformitätserklärung nach diesem Datum
   die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU angeben. Jedoch erlaubt 
   die Europäische Kommission Konformitätserklärungen, welche die 
   Einhaltung der Richtlinien 94/9/EC und 2014/34/EU zusammen mit dem
   entsprechenden Einreichungsdatum bestätigen.  Daher kann die 
   Erklärung die Einhaltung der Richtlinie 94/9/EC bis zum und 
   eingeschlossen des 19. April 2016 angeben sowie die Einhaltung der
   Richtlinie 2014/34/EU am und nach dem 20. April 2016.
4. Sind unter der neuen Richtlinie Variationen bestehender 
   Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC erlaubt?   Nachdem die 
   neue Richtlinie am 20. April 2016 in Kraft tritt, können 
   Variationen bestehender Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC
   ohne Änderung der Bescheinigungsnummer aktualisiert werden. Die 
   benannte Stelle wird ihre Bescheinigung neu herausgeben [jedoch 
   wird die Referenz auf Richtlinie 94/9/EC ersetzt mit 2014/34/EU 
   und EG-Prüfbescheinigungen werden zu EG-Prüfbescheinigungen.
5. Kann eine EG-Prüfbescheinigung als eine Neuauflage einer bereits 
   bestehenden Bescheinigung herausgegeben werden und wird sich die 
   Bescheinigungsnummer ändern? Bescheinigungen müssen nicht geändert
   werden, nur weil sie auf die Richtlinie 94/9/EC verweisen. Die 
   Richtlinie 2014/34/EU enthält eine Klausel, die besagt, dass 
   Bescheinigungen, die unter der Richtlinie 94/9/EC für bereits 
   vorhandene Produkte herausgegeben wurden, auch unter der neuen 
   Richtlinie gültig sind. Daher müssen die Zertifikate für die 
   Richtlinie 94/9/EC nicht auf 2014/34/EU aktualisiert werden.  
   Aktuell gibt es auch keine zeitliche Begrenzung dafür.

Die CSA Group (http://www.hazardexonthenet.net/article/99789/CSA-Sira-HazardEx-2016-Exhibitor-Profile.aspx) nimmt an der bevorstehenden International Conference and Exhibition HazardEx (http://www.hazardexonthenet.net/article/91027/HazardEx-2016-International-Conference-Exhibition--OFFERS-EXTENDED-UNTIL-NEXT-WEEK--BOOK-NOW-.aspx) teil, die am 24. und 25. Februar stattfinden wird. Unsere Experten werden vor Ort sein, um Fragen zu beantworten sowie um am 25. Februar (http://www.hazardexonthenet.net/article/60053/Hazardex-2016-International-Conference-Submit-your-paper-synopsis-for-consideration.aspx) eine Präsentation zu halten.

Informationen über CSA Group

CSA Group ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Mitgliedsverband, der sich der Sicherheit, dem sozialen Gut und der Nachhaltigkeit widmet. Der Verband versammelt Wissen und Expertise über die Entwicklung von Normen, Ausbildungs- und Beratungslösungen, Globale Prüf- und Bescheinigungsdienste für verschiedene Geschäftsbereiche, eingeschlossen gefährliche Standorte, Industrie, Transport, Klempnerarbeiten und Bau, Medizin, Sicherheit und Technologie, Geräte und Gas, alternative Energie, Licht und Nachhaltigkeit sowie Bewertungsdienste für Konsumgüter. Das CSA-Prüfzeichen befindet sich auf Milliarden von Produkten weltweit. Weitere Informationen über die CSA Group finden Sie unter http://www.csagroup.org

Kontakt für die Presse: Allison Hawkins, Manager, Corporate Affairs, CSA Group, Tel : +1-416-747-2615, allison.hawkins@csagroup.org

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