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SRF-Wahlsendungen: Beachtlicher Effort

SRF-Wahlsendungen: Beachtlicher Effort
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Zürich (ots)

Radio und Fernsehen SRF haben in den nationalen Programmen mit über 170 Beiträgen zu den eidgenössischen Wahlen einen beachtlichen Effort geleistet. Bei der Ombudsstelle wurden lediglich zehn davon beanstandet. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Kritik nur in zwei Fällen. Dies zeigt, dass journalistisch professionell gearbeitet wurde.

Eidgenössische Wahlen sind eine besondere Herausforderung für die Medien: Es wird von ihnen erwartet, dass sie jene Informationen liefern, die die Wahlberechtigen instand setzen, die Tücken des Wahlverfahrens zu durchschauen, die Leistungen und Absichten der Parteien zu kennen und die Eignung der Kandidierenden einzuschätzen. Dabei kommt in der Schweiz die Schwierigkeit hinzu, dass der grundsätzlich nach Proporz gewählte Nationalrat und der fast überall nach Majorz gewählte Ständerat gleichzeitig bestellt werden und dass die Konstellationen (Mandatszahl, Parteienspektrum, Listenverbindungen, Rücktritte) in den Kantonen je nach Sprachregion und politischer Tradition ganz unterschiedlich sind.

Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz stellt aufgrund ihrer eigenen Recherchen Folgendes fest:

1. Die Zahl und die inhaltliche Vielfalt der Sendungen und Publikationen von Radio und Fernsehen SRF im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen 2019 ist eindrücklich. Es gab in den nationalen Programmen seit Juli über 170 ausgestrahlte Beiträge. Auf SRF News wurden Dossiers bereitgestellt (wie Smartvote, Smartmap und eine Datenbank zu allen Kandidierenden). In den Regionaljournalen kamen Aberdutzende von weiteren Sendungen hinzu. Praktisch alle Sendungen hatten ihr Pendant in einem Online-Artikel auf SRF News. Im Fernsehen waren die «Tagesschau», «Schweiz aktuell», «10vor10», die «Rundschau», «Schawinski», «Club», «Arena», «Parteien zur Wahl», «Wahlbarometer», «True Talk» und «Bytes/Pieces» beteiligt, im Radio «Rendez-vous», «Tagesgespräch», «Heute Morgen», «Echo der Zeit», «Forum», SRF 4 News und die Regionaljournale.

2. Mit den Beträgen reagierte SRF nicht nur auf Ereignisse im Wahlkampf, sondern erbrachte vor allem Eigenleistungen. Dabei überwogen Hintergrundsendungen (siehe Anhang, Abbildung 1).

3. Seit dem Katzenjammer nach der amerikanischen Präsidentenwahl von 1988 (Bush sen. gegen Dukakis), als die Medien nur noch über den Schmutz des Wettkampfs (horse race) berichtet hatten, wird gefordert, dass die Berichterstattung nicht nur Politics (Verfahren, Taktik, Allianzen, Kampagne), sondern auch Policy (Politikinhalte) und Polity (größere Zusammenhänge, politisches System, politische Kultur) umfassen sollte. Radio und Fernsehen SRF haben das in beachtlichem Masse getan (siehe Anhang, Abbildung 2).

4. Ausdruck der starken Hintergrund-Orientierung der Wahlberichterstattung war auch die beeindruckende Zahl von Expert*innen, die in den Sendungen zu Wort kamen: so etwa die Politologinnen und Politologen Sarah Bütikofer, Andreas Ladner, Fabrizio Gilardini, Isabelle Stadelmann-Steffen, Georg Lutz, Daniel Kübler, Adrian Vatter, Nenad Stojanovic, Pascal Sciarini, Manuel Fischer, Thomas Milic, Martina Mousson, Cloé Jans, Marc Bühlmann, Claude Longchamp, die Medienwissenschaftler Werner Wirth und Peter Stücheli-Herlach, der Politgeograf Michael Hermann und der Politikberater Mark Balsiger.

5. Gegen die beachtliche Zahl von Wahlsendungen gingen lediglich zehn Beanstandungen ein, jeweils nur eine einzige gegen den kritisierten Beitrag. Daraus lassen sich zwei gegensätzliche Schlüsse ziehen: Entweder war das Publikum mit den Sendungen grosso modo sehr zufrieden. Oder das Publikum hat sich für die Wahlsendungen gar nicht interessiert. Die immerhin durchweg guten Einschaltquoten bei den spezifischen Wahlsendungen sprechen allerdings eher gegen die zweite Hypothese. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Redaktionen von SRF journalistisch sehr professionell gearbeitet haben. Dies ist auch der Eindruck der Ombudsstelle nach der Visionierung einer Mehrzahl der 170 Sendungen.

Bei den zehn Beanstandungen handelt es sich um folgende Fälle:

Fall 6082: «Rendez-vous», Frauenlisten: Der Beanstander kritisierte, dass nur vom Frauenschub bei FDP und GLP die Rede sei, aber unterdrückt werde, dass der Frauenanteil auf den Listen der Grünen und der SP nach wie vor am höchsten sei. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung. Grund: SP und Grüne hätten erwähnt werden müssen.

Fall 6103: «10 vor 10», Wahlkampf digital. Der Beanstander warf dem Beitrag vor, reine Werbung für den Aargauer FDP-Kandidaten Adrian Schoop zu betreiben. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Im Rahmen der Serie «Wahlkampf digital» kam die ganze Parteienvielfalt zum Zug.

Fall 6105: «Tagesschau», Junge: Nina Schläfli. Der Beanstander monierte, dass der Beitrag einseitig die Thurgauer SP-Politikerin bevorzuge. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Im Rahmen der Serie «Die Jungen» wurden Spitzenleute aller Jungparteien porträtiert.

Fall 6106: «10 vor 10», Wahlkampf digital. Der Beanstander beschuldigte die Redaktion, einseitig Werbung für den Aargauer SP-Ständeratskandidaten Cédric Wermuth zu machen. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Im Rahmen der Serie «Wahlkampf digital» kam die ganze Parteienvielfalt zum Zug.

Fall 6113: «Parteien zur Wahl». Die Beanstanderin kritisierte, dass Christian Levrat (SP) und Regula Rytz (Grüne) mehr unterbrochen wurden als andere. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Im Rahmen der Interviews «Parteien zur Wahl» wurden die Präsidenten der Bundesratsparteien gleich kritisch befragt. Unterbrochen wurde, wer zu lange redete.

Fall 6116: «Arena»: Kampf ums Stöckli. Der Beanstander warf dem Moderator Sandro Brotz vor, Nationalrat Roger Köppel böswillig unterbrochen, blossgestellt und diskriminiert zu haben. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Köppel hielt sich nicht an die Regeln, und die vier Hauptgäste wurden alle gleichbehandelt.

Fall 6145: «Tagesschau»: Wahlumfrage. Der Beanstander warf der «Tagesschau» Propaganda für die Grünen vor. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Die «Tagesschau» machte nichts anderes, als die Daten aus dem neusten Wahlbarometer zu vermitteln.

Fall 6146: SRF News: Facebook Voter-Button. Der Beanstander kritisierte, der Artikel sei tendenziös und verharmlose Facebook. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Der Artikel stützte sich auf belegbare Fakten und manipulierte das Publikum nicht.

Fall 6150: «Arena»: Wahl der Themen. Der Beanstander kritisierte, dass das Thema «Migration» keine eigene Sendung erhielt. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung nicht. Grund: Die «Arena» berücksichtigte mit den drei Themen-«Arenen» (Klima, Gesundheit, Europa) die durch Umfrage ermittelten wichtigsten politischen Sorgen der Bevölkerung.

Fall 6153: «Late Update»: Bemerkung zu Juso-Präsidentin. Die Beanstanderin warf der Satire-Sendung Sexismus vor. Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandung. Grund: Die Beschreibung der Juso-Präsidentin, auch wenn sie durch eine Kunstfigur abgegeben wurde, diskriminierte die Betroffene.

Anhang

   - Übersichtstabellen zu Formaten und Inhalten (Abbildungen 1 und 
     2)
   - Tabelle der ausgestrahlten SRF-Wahlsendungen 2019
   - Schlussberichte zu den beanstandeten Sendungen

Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis Donnerstag, 17. Oktober 2019, 12:00 Uhr.

Kontakt:

Auskunft: Ombudsmann Roger Blum
Tel. 079 618 39 69; E-Mail: roger.blum@ombudsstellesrgd.ch

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