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Trockenheit setzt den Schweizer Zuckerrüben zu

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Gemeinsame Mitteilung des Schweizerischen Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), der Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau (SFZ) der Schweizer Zucker AG (SZU), Bern, 13. August 2026

Trockenheit setzt den Schweizer Zuckerrüben zu

Die anhaltende Trockenheit und die aussergewöhnlich hohen Temperaturen setzen den Schweizer Zuckerrübenbeständen signifikant zu. Nach heutigem Stand ist leider davon auszugehen, dass mehrere hundert Hektaren Rübenfelder nicht mehr zu Zucker verarbeitet werden können. Angesichts der aussergewöhnlichen Situation unterstützt die Branche die Produzentinnen und Produzentennach Kräften.

Herausforderndes Anbaujahr

Die ersten Proberodungen zeigen, dass neben der Trockenheit insbesondere der Rübenrüssler regional zu deutlichen Schäden führt. Besonders betroffen ist das westliche Anbaugebiet. Während gegen die anhaltende Trockenheit nur wenige wirksame Massnahmen zur Verfügung stehen, hat sich die Notfallzulassung zur Bekämpfung des Rübenrüsslers als wirksam erwiesen.

Anbauverträge nach Möglichkeit einhalten

Grundsätzlich müssen die bestehenden Lieferverträge eingehalten werden. Gleichzeitig zeigt die Branche Verständnis, dass dies unter den aktuellen Bedingungen nicht in allen Fällen möglich sein wird und einzelne Parzellen aufgrund von zu grossen Schäden nicht mehr geerntet werden können. Es gilt jedoch, mit Augenmass zu entscheiden. So sind trockene Frassgänge des Rübenrüsslers noch kein Grund, den Anbau vorzeitig abzubrechen. Auch der Zustand des Blattwerks ist kein zuverlässiger Indikator für den qualitativen Zustand einer Parzelle. Wir bitten um Geduld, bevor eine voreilige ungünstige Entscheidung getroffen wird. Sofern die Rüben bei einem Abbruch auf dem Feld verbleiben, müssen diese vollständig zerstört werden, um den Durchwuchs in der Folgekultur zu verhindern (insbesondere bei Smart-Rüben).

Die Verarbeitbarkeit der Rüben kann nur durch Aufschneiden festgestellt werden. Als Richtwert gilt für die Branche ein Nassfäule-Anteil von über 15 Prozent als obere Grenze, ab der eine Verarbeitung zu Zucker nicht möglich ist. Dazu sollen 100 Rüben pro Feld längs halbiert und auf Fäule im Kopfbereich untersucht werden. Gemäss Anbauverträgen können Parzellen, welche mehr als 15% faule Rüben aufweisen, werden von der Schweizer Zucker AG zurückgewiesen werden, da diese die Verarbeitung massiv beeinträchtigen. Die durch eine Rückweisung entstehenden Unkosten werden den Pflanzern zugewiesen.

Unterstützung bei Einschätzung und Meldung von Schäden

Ein frühzeitiger Abbruch des Anbaus muss zwingend per E-Mail der Schweizer Zucker AG gemeldet werden, damit die Planung für die kommende Kampagne angepasst werden kann (rueben@zucker.ch). Im Hinblick auf den Kampagnenstart steht die Schweizer Zucker AG in engem Austausch mit den betroffenen Akteuren; eine Verschiebung der Kampagne ist derzeit nicht vorgesehen. Bei Unsicherheiten stehen der Aussendienst der Schweizer Zucker AG zur Verfügung. Eine Ablieferung der Rüben zur Zuckergewinnung und die anschliessende Verfütterung der Rübenschnitzel ist in jedem Fall einer direkten Verfütterung der Rüben vorzuziehen und für alle Beteiligten ökonomisch interessanter.

Erfahrungen für die Zukunft und Prämien

Die Branche empfiehlt in Zukunft, alle verfügbaren Massnahmen zum Schutz der Kulturen und zur Sicherung einer möglichst guten Rübenqualität zu nutzen. Der Einzelkulturbeitrag und die Produktionssystembeiträge bleiben auch im Falle eines Anbauabbruchs aufgrund eines aussergewöhnlichen Ereignisses wie in diesem Jahr gewährleistet. Produzentinnen und Produzenten, die entsprechend versichert sind, müssen Schäden und Ertragsausfälle ihrer Versicherung melden. Wir danken allen Produzentinnen und Produzenten für ihren grossen Einsatz, ihr Verständnis und ihre Zusammenarbeit in dieser aussergewöhnlich schwierigen Situation.

Verträge und Verarbeitung

Anbau und Schadensbeurteilung

Allgemeine Fragen

  • Schweizerischen Verband der Zuckerrübenpflanzer, info@svz-fsb.ch, 056 462 50 26
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