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Fachbewilligung Pflanzenschutz: Alle müssen JETZT handeln!

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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Mai 2026

Fachbewilligung Pflanzenschutz: Alle müssen JETZT handeln!

Wer ab dem 1. Januar 2027 über keine gültige, digitale Fachbewilligung Pflanzenschutz verfügt, kann keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen und darf auch keine ausbringen. Auch wer bereits eine Fachbewilligung oder eine anerkannte Ausbildung hat, muss diese zwingend bis zum 30. Juni 2026 eintauschen und sich dafür in ein zentrales Register eintragen.

Ab dem 1. Januar 2027 verlangt der Bund für den Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine gültige Fachbewilligung. Auch wer bereits über eine anerkannte Ausbildung oder eine bestehende Fachbewilligung verfügt, muss sich bis spätestens 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eintragen. Das gilt auch für jene Personen, die im Grünland Einzelstockbehandlungen z.B. von Blacken vornehmen wollen, sowie für Bio-Betriebe.

Die Umstellung erfolgt nicht automatisch: Die Registrierung muss aktiv vorgenommen werden! Wer sich nicht rechtzeitig registriert, muss (erneut) eine Prüfung ablegen. Die künftig gültige Fachbewilligung wird digital ausgestellt. Alle relevanten Informationen zum Vorgehen und zu den verschiedenen Bewilligungstypen sind auf der Webseite des Bundes (Stichwortsuche «Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel») zu finden.

Diese Massnahme des Bundes ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren.

Was ist AGOV und warum lohnt es sich?

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz. Damit kann man sich bei den Online-Diensten von Bund, Kantonen und Gemeinden anmelden. Auch für den Zugang auf die verschiedenen digitalen Plattformen der Landwirtschaft kann man AGOV nutzen. Es funktioniert ohne klassisches Passwort und gilt deshalb als einfacher und sicherer. Am einfachsten nutzt man dafür die AGOV «Access App» auf dem Smartphone. Wer AGOV das erste Mal nutzt, muss sich registrieren. Anschliessend ist es sehr einfach. Wenn man sich für eine behördliche Online-Plattform anmelden will, scannt man mit der APP den gezeigten QR-Code und bestätigt den Zugang z.B. mit seinen biometrischen Daten (Gesicht oder Fingerabdruck) oder einem Pin.

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