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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "Die Zeit" gutgeheissen: Pflicht zur Wahrheitssuche verletzt

Bern (ots)

Parteien: Association des juristes progressistes c. "Tribune de Genève"

Themen: Wahrheitssuche / Quellenbearbeitung / Diskriminierung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen "Die Zeit" teilweise gutgeheissen. Unter dem Titel "Ich will heim! Erfahrungsbericht aus dem Pflegeheim" hat eine Autorin über ihr Erlebtes in einer von ihr anonymisierten Institution geschrieben. Die Autorin hält im Artikel fest, die Bewohnerinnen und Bewohner des Heims seien durch stark sedierende Medikamente ruhiggestellt worden. Ihre Aussage belegt sie nicht. Sie stützt diese einzig auf ihre eigenen Beobachtungen, ohne die Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Heiminsassen zu kennen. Weiter schreibt die Journalistin, die Putzequipe habe pflegerische Tätigkeiten übernommen, um den Pflegemangel zu verschleiern. Sie unterlässt es aber, die Heimleitung mit den schweren Vorwürfen zu konfrontieren. Dies verletzt die Pflicht zur Wahrheitssuche. Der Presserat weist darauf hin, dass eine Anonymisierung sämtlicher Beteiligten und Institutionen nicht dazu genutzt werden darf, um journalistische Sorgfaltspflichten über Bord zu werfen. (Stellungnahme 33/2023)

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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