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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Berichterstattung um Zürcher Herzklinik: Nichteintreten wegen Parallelverfahren (Stellungnahme 18/2022)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Boss/Gamp/Zihlmann c. "Republik"

Themen: Anhören bei schweren Vorwürfen

Nichteintreten

Zusammenfassung

Zwei Journalisten und eine Journalistin des Tamedia-Recherchedesks haben beim Presserat eine Beschwerde gegen die "Republik" eingereicht. Sie kritisieren, das Onlinemagazin habe in einer Artikelserie zu den Vorgängen rund um die Herzmedizin am Universitätsspital Zürich (USZ) schwere Vorwürfe gegen den Recherchedesk erhoben, ohne die JournalistInnen dazu anzuhören, womit die "Republik" die Anhörungspflicht verletzt habe.

Zur selben Artikelserie hatte Tamedia bereits zuvor zwei Gegendarstellungen beim Zürcher Handelsgericht eingereicht. Der Presserat hat deshalb entschieden, nicht auf diese Beschwerde einzutreten, weil bereits ein juristisches Verfahren läuft. Der Presserat hat immer wieder festgestellt, dass solche Parallelverfahren nicht zweckmässig sind. Er würde ausnahmsweise trotzdem eintreten, falls die Beschwerde eine medienethische Grundsatzfrage aufwirft oder das Thema eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst hat. Beides ist hier nicht der Fall.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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