Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa mehr verpassen.

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

"Basler Zeitung" konfrontierte Regierungsrat Engelberger nicht mit schwerem Vorwurf (Stellungnahme 11/2021)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt c. "Basler Zeitung"

Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat heisst eine Beschwerde des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt gegen die "Basler Zeitung" (BaZ) gut. Im Artikel vom 10. Juni 2020 mit dem Titel "Lukas Engelberger liess Alte im Stich" hiess es, die meisten der im Kanton zu jenem Zeitpunkt zu verzeichnenden Corona-Toten hätten in Altersheimen gelebt. Besonders stark betroffen gewesen sei eine Institution für Demenzkranke, die früh beim von Engelberger geführten Gesundheitsdepartement um Hilfe ersucht habe. "Doch die Unterstützung kam zu spät."

Nach einer Intervention des Departements publizierte die "Basler Zeitung" am 3. Juli 2020 ein Korrigendum, in welchem sie richtigstellte, dass der Institution für Demenzkranke nicht zu spät geholfen wurde; vielmehr habe sie bereits im März 2020 in hohem Masse praktische und medizinische Unterstützung erhalten.

Zu klären hatte der Presserat bei dieser Beschwerde deshalb nicht, ob der Bericht der BaZ dem Wahrhaftigkeitsgebot des Journalistenkodex Genüge tat, sondern bloss, ob Regierungsrat Engelberger und das Gesundheitsdepartement im Vorfeld angemessen angehört worden waren.

Der Presserat verneint dies. Beim Vorwurf, Engelberger habe "Alte im Stich" gelassen, handelt es sich zweifelsfrei um einen schweren Vorwurf, der eine Verletzung der Sorgfaltspflichten und somit illegales oder damit vergleichbares Verhalten unterstellt. Ein allgemeines Gespräch zum Umgang mit Altersheimen während der Pandemie, wie es der Journalist der BaZ bei seiner Recherche mit der Presseverantwortlichen des Departements führte, genügt deshalb nicht. Vielmehr hätte Engelberger mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen schweren Vorwurf konfrontiert werden müssen, wobei dieser präzis zu benennen war - nur wenn ein Betroffener weiss, was ihm vorgeworfen wird, kann er entscheiden, ob er Stellung nehmen will oder nicht. Indem die "Basler Zeitung" dies unterliess, hat sie gegen die Anhörungspflicht des Kodex verstossen.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa