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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Eine Schlagzeile darf ausdrucksstark sein, wenn sie stimmt (Stellungnahme 74/2020)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Alder/Pagani/Salerno/Kanaan c. "Le Matin Dimanche"

Themen: Wahrheitspflicht

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat weist die Beschwerden von vier Mitgliedern des Verwaltungsrates der Stadt Genf gegen "Le Matin Dimanche" ab.

Der Titel des Artikels ("Un fiscaliste de luxe a été payé par le contribuable genevois pour analyser les notes de frais" - Ein Luxus-Steuerexperte wurde vom Genfer Steuerzahler bezahlt, um die Spesenabrechnungen zu analysieren) ist sicherlich eindringlich, aber er ist nicht falsch, zudem enthält der Lead die notwendigen Einzelheiten.

Was die geltend gemachte Verletzung der Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen betrifft, so folgt der Presserat den Beschwerdeführern ebenfalls nicht. Soweit es im Artikel um den Verwaltungsrat in globo ging, war es durchaus angebracht, die Medienstelle des Verwaltungsrates anstelle der einzelnen Mitglieder zu Wort kommen zu lassen.

Schliesslich stellt es keine unfaire Recherchemethode dar, zunächst einen Fachbeamten zu kontaktieren und ihn um Diskretion zu bitten, da der Journalist den Zweck seiner Recherche offenbart und - wie versprochen - dem Sprecher des Verwaltungsrates das Wort erteilt hat.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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