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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Recherche wegen gefährlicher Implantate: Presserat weist Beschwerde gegen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» ab (Stellungnahme 47/2019)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Steffen c. «Tages-Anzeiger»/«Der Bund»

Themen: Wahrheit / Unterschlagen von Informationen / Nicht gerechtfertigte Anschuldigungen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

«Tages-Anzeiger» und «Der Bund» haben im November 2018 eine umfangreiche Recherche zu Bandscheiben-Implantaten veröffentlicht. Der Hauptvorwurf: Die Implantate seien trotz alarmierender Anzeichen aus Tierversuchen bei Menschen eingesetzt worden. Eine Beschwerde gegen diese Veröffentlichung weist der Presserat in allen Punkten ab.

Professor Thomas Steffen, der im wissenschaftlichen Beirat der Firma sass, die die Implantate produziert hatte, beschwerte sich beim Schweizer Presserat. Er wirft den Journalisten vor, den Journalistenkodex mehrfach verletzt zu haben.

So kritisiert Steffen die Aussage, der Beirat habe entschieden, die Implantate einzusetzen, als falsch. Tatsächlich erachtet der Presserat das Verb «entscheiden» für einen Beirat als ungenau. Besser gewesen wären «hat zugestimmt» oder «hat das Einverständnis gegeben». Oder auch, wie es im weiteren Text richtig hiess, er habe «grünes Licht gegeben». Aus dem Kontext ist für Leserinnen und Leser allerdings ersichtlich, dass der Beirat dies nicht allein entschied. Es handelt sich laut Presserat deshalb um eine journalistische Ungenauigkeit, aber nicht um eine Verletzung der Wahrheitspflicht.

Zudem moniert Steffen die Aussage, er habe den kritischen Befund eines Radiologen kleingeredet, als tatsachenwidrig. Nach Einschätzung des Presserats werden zwar Steffens Statements aus dem Protokoll des Beirats verkürzt wiedergegeben, den Kern seiner Aussagen aber trifft der Artikel. Zudem dürfte das Publikum «kleinreden» als einordnende Bewertung der Autoren verstehen.

Auch in den anderen Beschwerdepunkten kann der Presserat keine Verletzung des Journalistenkodex feststellen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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