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Media Service: Schweizer Presserat zu «watson»: Weniger Lohn für Frauen: Das ist wahr (Stellungnahme 18/2017)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X. c. «watson»

Thema: Wahrheitspflicht

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Das Newsportal «watson.ch» hat im März 2017 korrekt über den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern berichtet. Der Presserat hat eine Beschwerde abgewiesen, die das beanstandete. Er findet aber auch, dass bei heiklen Themen wie hier die Angabe von Quellen dazu beitragen würde, Missverständnisse auszuräumen.

Beanstandet wurden zwei Sätze: «In der Regel liegt der Durchschnittslohn von Frauen 18,4 Prozent tiefer als bei Männern - für die gleiche Arbeit. (...) Zusätzlich wird mehr als ein Drittel der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht mit objektiven Merkmalen wie Ausbildung oder beruflicher Stellung erklärt, sondern geht direkt auf Diskriminierung zurück.»

Beim ersten Satz monierte der Beschwerdeführer, dass bei der Differenz die Arbeit eben nicht berücksichtigt wird. Für den Presserat meinen beide Parteien eigentlich das Gleiche. Aber der Beschwerdeführer fasst vorerst die Arbeit in den Blick und findet, auch wenn Frauen eine gleich(wertig)e Arbeit ausüben, sei ihr Lohn trotzdem tiefer - also werde ihre Arbeit nicht berücksichtigt. Der Journalist dagegen nimmt zuerst den tieferen Frauenlohn in den Fokus und findet die Differenz ungerechtfertigt, obwohl doch Männer und Frauen die gleiche Arbeit verrichteten. Korrekterweise ist der Begriff gleichwertige Arbeit zu verwenden, wie dies die Bundesverfassung tut.

Beim zweiten Satz fand der Beschwerdeführer, der Lohnunterschied von gut einem Drittel gehe nicht direkt auf Diskriminierung zurück, sondern lasse sich nicht erklären. Der Presserat stützt «watson.ch»: Das Onlinemedium hat seine Aussage zu Recht gemacht. Eine Studie des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros und des Bundesamts für Statistik bekräftigt das. «watson.ch» gab zum Frauenlohn keine Quelle an. Der Presserat ist der Meinung, dies wäre hilfreich gewesen, um falschen Interpretationen vorzubeugen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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