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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 34/2011 (www.presserat.ch/29740.htm) Parteien: Arbus Schweiz/«Rettet Basel»/Syndicom/Eugster c. «Basler Zeitung Medien» Beschwerde gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Thema: Transparenz über Besitzverhältnisse

Zusammenfassung

Presserat fordert Transparenz über Besitzverhältnisse

Beschwerde gegen «Basler Zeitung Medien» gutgeheissen

Da ernstzunehmende, begründete Zweifel daran bestehen, ob Verleger Moritz Suter den Kurs der «Basler Zeitung» allein bestimmt, fordert der Presserat die «Basler Zeitung Medien» auf, gegenüber Redaktion und Öffentlichkeit Transparenz darüber herzustellen, ob Suter das Unternehmen auch wirtschaftlich beherrscht oder wer gegebenenfalls im Hintergrund das «Sagen» hat. Der Presserat heisst deshalb eine Reihe von Beschwerden gegen die «Basler Zeitung Medien» gut.

Im Frühjahr 2011 beschwerten sich verschiedene Organisationen beim Presserat, es sei unklar, ob die «Basler Zeitung» effektiv dem Basler Unternehmer Moritz Suter gehöre, der die Unternehmensgruppe im November 2010 zu angeblich 100 Prozent übernommen hat. Die mangelndeInformation des Unternehmens verstosse gegen die im Journalistenkodex verankerte Forderung nach Offenlegung der Besitzverhältnisse, auf die sowohl die Redaktion als auch die Öffentlichkeit Anspruch hätten. «Die Basler Zeitung Medien» entgegneten, sie hätten das Offenlegungspostulat längst erfüllt. Das Unternehmen habe bereits Ende November 2010 mitgeteilt, Suter sei alleiniger Besitzer und Verleger der «Basler Zeitung».

Der Presserat heisst die Beschwerden gut. Zwar reichten in der Regel Angaben über die Beteiligungsstruktur, um abzuschätzen, wer eine Aktiengesellschaft beherrscht. Weisen jedoch deutliche Indizien darauf hin, dass das rechtliche Eigentum möglicherweise nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten übereinstimmt, genüge die Bekanntgabe der rechtlichen Eigentumsverhältnisse jedoch nicht. Gestützt auf die von den Beschwerdeführer eingereichten Medienrecherchen erscheine es unklar, ob die «Basler Zeitung» bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich Moritz Suter oder ob sie einem oder mehreren unbekannten Dritten gehört. Der Presserat fordert die «Basler Zeitung Medien» deshalb auf, sich unzweideutig zu erklären, ob und falls ja, welche Drittperson(en) und/oder Institution(en) den Kauf der «Basler Zeitung Medien» finanziert und welche (Mitsprache-)Rechte sie sich dafür ausbedungen haben. Die Forderung nach Offenlegung der direkten und indirekten Beteiligungen an Medienunternehmen ist laut Presserat mit der Medien- und Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Medien, deren Aufgabe es ist, Transparenz über gesellschaftliche Akteure und wichtige gesellschaftliche Vorgänge herzustellen, dürften bei sich selber keinen anderen Massstab anlegen als bei anderen wichtigen gesellschaftlichen Akteuren.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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