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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Notfallplanung Asyl: Städte und Gemeinden begrüssen Erhöhung der Zahl der Unterbringungsplätze durch den Bund

Bern (ots)

Die Städte und Gemeinden unterstützen das Konzept des Bundes zur Bewältigung einer Notlage im Asylwesen. Insbesondere die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten beim Bund wird befürwortet.

Der Schweizerische Städteverband SSV und der Schweizerische Gemeindeverband SGV beurteilen die Notfallplanung, die Bund und Kantone erarbeitet haben, als tauglich und unterstützen deren Be-schlüsse. Der Entscheid, bei der Bewältigung einer Notsituation die Aufgabenteilung von Bund, Kantonen und Gemeinden beizubehalten, ist aus ihrer Sicht korrekt. Die Städte und Gemeinden teilen auch die Einschätzung des Staatssekretariates für Migration: Es ist für die nächsten Monate mit einer angespannten und sehr volatilen Migrationslage zu rechnen, für welche verschiedene Vorbereitungen zu treffen sind.

Am heutigen «Asylgipfel» in Bern, bei welchem die Notfallplanung verabschiedet wurde, haben Städte und Gemeinden folgende Forderungen eingebracht:

   - Die Zahl der Unterbringungsplätze, die der Bund bereitstellt, 
muss bei mindestens 8000 liegen. Es ist im Krisenfall eine weitere 
Erhöhung ins Auge zu fassen.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindeverbandes waren die 6000 Unterbringungsplätze, die der Bund ursprünglich bereitstellen wollte, zu knapp bemessen. Es wurde positiv zur Kenntnis genommen, dass diese Kapazitäten in der Beratung um weitere 3000 Plätze erhöht wurden. Die Erweiterung würde im Hinblick auf ein Eintreten des Szenario 3 (30'000 Grenzübertritte innert weniger Tage) aktiviert. In der Bereitstellung der Unterkünfte steht nicht zuletzt das VBS in der Pflicht. Die Nutzungsbedürfnisse der Armee in der Ausbildung sind zu respektieren, dürfen aber nicht dazu führen, dass beim Bund Eng-pässe in der Unterbringung entstehen. Ausreichende Bundeskapazitäten sind notwendig, um die Gemeinden zu entlasten und ihnen genügend Reaktionszeit verschaffen. Verschiedene Kantone verpflichten Städte und Gemeinden zur Suche nach Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge.

   - Die Requisitionsverordnung darf nur als «ultima ratio» 
eingesetzt werden.

Städte- und Gemeindeverband verlangen, dass die vom Bundesrat verabschiedete Requisitionsverordnung sowohl vom Bund, wie auch den Kantonen nur äusserst zurückhaltend eingesetzt wird, da sie einen bedeutenden Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellt. Wir kritisieren zudem, dass der Bund die Instandstellung der requirierten Anlagen den Städten und Gemeinden anlastet.

   - Die Städte und Gemeinden sind in den Sonderstab Asyl und in die 
kantonalen Notfallplanungen einzubeziehen.

Die Vorsorgeplanung verpflichtet die Kantone, ihrerseits Notfallplanungen voranzutreiben. Städte- und Gemeindeverband forderten in der Beratung der nationalen Notfallplanung, dass diese die Kantone verpflichtet, kantonale Konzepte unter Einbezug der kommunalen Ebene auszuarbeiten. Dies erachten wir als Notwendigkeit, denn ein frühzeitiger und umfassender Einbezug der kommunalen Ebene ermöglicht deren Mitsprache und dadurch insgesamt eine bessere Erfüllung der Verbundaufgaben im Asylwesen. Auch der nationale Sonderstab Asyl, der die Massnahmen bei einer Migrationskrise berät, muss die Städte und Gemeinden einbeziehen.

Kontakt:

Kurt Fluri, Nationalrat, Stadtpräsident Solothurn, Präsident Schweiz.
Städteverband, 079 415 58 88
Nicolas Galladé, Stadtrat Winterthur, Präsident Städteinitiative
Sozialpolitik, 079 225 33 70
Reto Lindegger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband, 078 768 94
32(bis Donnerstag, 20.30 Uhr)
Jörg Kündig, Präsident Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich, 079
412 58 61

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