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Atrium European Real Estate Limited

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
Erwerbsangebot für bis zu EUR120.000.000 der EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
07.01.2010
Erwerbsangebot für bis zu EUR120.000.000 der EUR600,000,000 5.375 per
cent. Guaranteed Notes due 2013
Nicht für die verbreitung in DIE oder innerhalb Der Vereinigten 
Staaten von Amerika, seinen Territorien und Besitzungen, Bundestaaten
der vereinigten staaten oder dem District of Columbia gedacht Sowie 
Nicht an Personen, die sich dort befinden oder Dort Ansässig sind, an
U.S. Bürger oder an Personen die sich in Italien befinDen oder 
Ansässig sind (Siehe Unten "Angebot und ANGEBOTsbeschränkungen")
Jersey, 7. Jänner 2010: Atrium European Real Estate Limited (Atrium 
oder die Gesellschaft) (Euronext/ATX: ATRS), ein führendes 
Immobilienunternehmen in Zentral- und Osteuropa, das auf 
Investitionen in sowie Entwicklung und Management von Einkaufszentren
fokussiert ist, gab heute eine Einladung an die Inhaber seiner noch 
ausstehenden EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013
(ISIN: XS0263871328) (die Schuldverschreibungen) bekannt, ihre 
Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld 
anzubieten (das Angebot). Das Angebot wird zu den Bedingungen und 
vorbehaltlich der Bestimmungen gemacht, die in der von der 
Gesellschaft für das Angebot erstellten und mit 7. Jänner 2010 
datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer Memorandum) (die 
Erwerbsangebotsunterlage) enthalten sind. Das Angebot unterliegt den 
unten genannten und in der Erwerbsangebotsunterlage ausführlicher 
beschriebenen Angebotsbeschränkungen.
Das Angebot erfolgt in Übereinstimmung mit der am 3. September 2009 
durch die Gesellschaft bekannt gegebenen Vorhaben und nachdem die 
Austauschtransaktion (wie in dieser Bekanntmachung definiert) 
abgeschlossen wurde.
Die Gesellschaft wird EUR950 (der Kaufpreis) für jeweils EUR1.000 
Nominalwert jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in 
Übereinstimmung mit dem Angebot akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird
auch die angefallenen Zinsen für diese Schuldverschreibungen 
bezahlen.
Die Gesellschaft beabsichtigt einen dem Angebot entsprechenden Erwerb
bis zu einem Gesamtnominalwert der Schuldverschreibungen von 
EUR120.000.000 (der Maximale Annahmebetrag) zu akzeptieren (wobei 
sich aber die Gesellschaft das Recht vorbehält, nach eigenem Ermessen
einen über den Maximalen Annahmebetrag hinausgehenden Erwerb zu 
akzeptieren). Sollte der Gesamtnominalwert der zum Erwerb angebotenen
Schuldverschreibungen größer als der Maximale Annahmebetrag (oder 
größer als jener von der Gesellschaft akzeptierte erhöhte Betrag) 
sein, wird die Gesellschaft den Erwerb von Schuldverschreibungen 
anteilsmäßig akzeptieren, wie in der Erwerbsangebotsunterlage näher 
beschrieben.
|Bezeichnung der  |Wertpapierk|Ausstehende   |Angebotsbetrag  |Kaufpreis     |
|Schuldverschreibu|ennnummer/I|Gesamtnominale|                |              |
|ngen             |SIN        |              |                |              |
|EUR600,000,000     |026387132 /|EUR233.808.000  |                |EUR950 für
  |
|5.375 per cent.  |XS026387132|              |Vorbehaltlich   |jeweils EUR1.000|
|Guaranteed Notes |8          |              |der obigen      |Nominalwert   |
|due 2013         |           |              |Beschreibung    |              |
|                 |           |              |eine            |              |
|                 |           |              |Gesamtnominale  |              |
|                 |           |              |von bis zu      |              |
|                 |           |              |EUR120.000.000    |              |
Das Angebot beginnt am 7. Jänner 2010 und endet um 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am
20. Jänner 2010 (das Angebotsende), soweit es nicht verlängert, 
erneuert oder beendet wurde.
Um berechtigt zu sein den Kaufpreis zu erhalten, müssen Inhaber der 
Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen gültig vor dem 
Angebotsende anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag 
(Tender Instruction) (wie in der Erwerbsangebotsunterlage 
beschrieben) abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und 
diese vor dem Angebotsende vom Tender Agent entgegengenommen wird. 
Inhaber von Schuldverschreibungen, die das Angebot annehmen möchten, 
sollten hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots 
eingehalten werden müssen, die Erwerbsangebotsunterlage lesen. Im 
Zuge des Angebots angebotene Schuldverschreibungen sind unwiderrufbar
außer unter den begrenzten Umständen, die in der 
Erwerbsangebotsunterlage beschrieben sind.
Der erwartete Transaktionszeitplan kann wie folgt zusammengefasst 
werden:
|Ereignis               |Erwarteter Zeitpunkt/Datum             |
|Beginn:                |7. Jänner 2010                         |
|Angebotsende:          |17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 20. Jänner|
|                       |2010                                   |
|Bekanntgabe der Annahme|Am oder gegen 17.00 Uhr (Londoner Zeit)|
|und der Ergebnisse:    |am 21. Jänner 2010                     |
|Erwartetes             |27. Jänner 2010                        |
|Abrechnungsdatum       |                                       |
|(Settlement Date):     |                                       |
Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage
werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.
Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in der 
Erwerbsangebotsunterlage dargelegt, kann die Gesellschaft nach 
eigenem Ermessen das Angebot jederzeit verlängern, erneuern, 
abändern, beenden oder Bedingungen abbedingen.
Weitere Informationen
Das Angebot ist in der Erwerbsangebotsunterlage vollständig 
beschrieben. Diese ist erhältlich beim Tender Agent. Deutsche Bank 
AG, London Branch, wurde als Dealer Manager für das Angebot 
beauftragt.
Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:
DEALER MANAGER
Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom
Telefon: +44 20 7545 8011
                         An: Liability Management Group
                       E-Mail:  liability.management@db.com
Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der  
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Materialien über 
das Angebot                               richten Sie bitte an:
TENDER AGENT
Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom
Telefon: +44 20 7547 5000
                              Fax: +44 20 7547 5001
                         An: Trust & Securities Services
                          E-Mail:  xchange.offer@db.com
FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit der 
Erwerbsangebotsunterlage zu lesen. Diese Bekanntmachung und die 
Erwerbsangebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die vor 
jeder Entscheidung hinsichtlich des Angebots aufmerksam gelesen 
werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von 
Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen, 
unverzüglich persönlichen finanziellen Rat auch hinsichtlich der 
steuerlichen Folgen durch Ihren Aktienhändler, Bankmanager, 
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen anderen unabhängigen 
Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen, 
deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Vermittler, 
Händler, einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer 
anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen diese Mittelsperson 
kontaktieren, wenn sie im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen 
anbieten möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager noch
der Tender Agent geben irgendwelche Empfehlungen ab, ob Inhaber von 
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots irgendwelche 
Schuldverschreibungen anbieten sollten.
ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der 
Erwerbsangebotsunterlage in bestimmten Rechtsordnungen kann 
gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser 
Bekanntmachung und/oder der Erwerbsangebotsunterlage gelangen, werden
von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent 
aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren 
und diese zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch die 
Erwerbsangebotsunterlage stellen ein Kaufangebot oder eine 
Aufforderung ein Verkaufsanbot für die Schuldverschreibungen zu 
stellen dar. Im Rahmen des Angebots angebotene Schuldverschreibungen 
werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn 
unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder Aufforderungen 
rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen 
Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder
andere Gesetze es notwendig machen, dass das Angebot durch einen 
lizenzierten Vermittler oder Händler gemacht wird und der Dealer 
Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen (Affiliates) in 
diesen Rechtsordnungen ein solcher lizenzierter Vermittler oder 
Händler ist, wird angenommen, dass das Angebot für die Gesellschaft 
vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen
(je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.
Vereinigte Staaten.  Das Angebot wurde und wird weder direkt noch 
indirekt in oder innerhalb den Vereinigten Staaten abgegeben, auch 
nicht durch die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel
oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder 
der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet, 
ist aber nicht beschränkt auf Faxübermittlung, Email, Telex, Telefon 
und das Internet sowie jede andere Form von elektronischer 
Telekommunikation. Im Rahmen des Angebots dürfen die 
Schuldverschreibungen nicht auf diese Weise, mit diesen Mitteln, 
Möglichkeiten oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten 
Staaten oder von Personen, die sich in den Vereinigten Staaten 
befinden oder dort ansässig sind, angeboten werden. Dementsprechend 
dürfen (und daher werden auch) keine Kopien der 
Erwerbsangebotsunterlage und jedes andere Dokument oder Materialien, 
die sich auf das Angebot beziehen, direkt oder indirekt in die 
Vereinigten Staaten oder an irgendwelche U.S. Personen, gesendet oder
sonst übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (das gilt auch ohne 
Einschränkung für Depotstellen (Custodian), Vertreter (Nominee) oder 
Treuhänder (Trustee). Jedes behauptete Anbieten von 
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, das direkt oder 
indirekt auf einer Verletzung dieser Beschränkungen beruht, ist 
unwirksam und jedes behauptete Anbieten von Schuldverschreibungen, 
die von sich in den Vereinigten Staaten befindlichen Personen oder 
einem Vertreter, Teuhänder oder anderen Intermediären abgegeben 
werden, die auf genauer Anweisung für einen Auftraggeber handeln, der
Anweisungen aus den Vereinigten Staaten abgibt, werden nicht 
angenommen. Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der sich an dem 
Angebot beteiligt, muss gewährleisten, dass er keine U.S. Person ist,
nicht innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist und nicht aus 
den Vereinigten Staaten heraus an dem Angebot teilnimmt oder auf 
genaue Anweisung für einen Auftraggeber handelt, der keine U.S. 
Person ist, außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist und keine 
Anweisungen aus den Vereinigten Staaten heraus zur Teilnahme am 
Angebot abgibt. In diesem Absatz bedeutet Vereinigte Staaten die 
Vereinigten Staaten von Amerika, seine Territorien und Besitzungen 
(einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American 
Samoa, Wake Island und die Northern Mariana Islands), jeder 
Bundesstat der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of 
Columbia.
Italien.  Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in der Republik
Italien (Italien) abgegeben. Das Angebot und die 
Erwerbsangebotsunterlage wurden nicht dem Genehmigungsverfahren der 
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend
der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt. 
Dementsprechend wird den Inhabern der Schuldverschreibungen 
mitgeteilt, dass das Angebot ihnen gegenüber nicht gilt, soweit diese
Inhaber Einwohner Italiens oder in der Republik Italien ansässige 
Personen sind, und dass sie keine Schuldverschreibungen im Rahmen des
Angebots anbieten dürfen und dass daher sämtliche Angebotsaufträge 
von solchen Personen unwirksam und ungültig sind und dass weder die 
Erwerbsangebotsunterlage noch irgendein anderes Dokument oder 
Materialien, die sich auf das Angebot oder die Schuldverschreibungen 
beziehen, in Italien verteilt oder verfügbar gemacht werden dürfen.
Vereinigtes Königreich. Hinsichtlich Section 21 des Financial 
Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser 
Bekanntmachung, der Erwerbsangebotsunterlage und allen anderen 
Dokumenten oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, von 
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder 
Materialien wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt. 
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Materialien nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder 
Materialien als Finanzwerbung (Financial Promotion) wird nur an 
folgende Adressaten getätigt: (i) Personen, die sich außerhalb des 
Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment 
Professionals), die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des 
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 
2005, in der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, 
die in den Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder
(iv) andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können 
(alle diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen 
bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten
Personen sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder 
Materialien oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede 
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente 
oder Materialien beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur 
Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen 
werden. Die Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht 
von Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich 
verteilt, veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt 
werden.
Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich (Frankreich) gemacht. Weder
diese Bekanntmachung, die Erwerbsangebotsunterlage noch irgendwelche 
anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot 
beziehen, wurden oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich 
verteilt und nur (i) Anbieter von Investmentservices für 
Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le service 
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) 
und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) 
außer einzelne Personen, wie definiert in und in Übereinstimmung mit 
den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des 
fanzösischen Code monétaire et financier, sind berechtigt am Angebot 
teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch die 
Erwerbsangebotsunterlage wurde oder wird bei der Autorité des Marchés
Financiers eingereicht oder von dieser genehmigt.
Jersey: Das Angebot stellt keinen Prospekt oder ein Angebot oder eine
Einladung an die Öffentlichkeit im Sinne des Companies (Jersey) Law 
1991, in der geltenden Fassung, oder der Control of Borrowing 
(Jersey) Order 1958 dar und unter diesen Gesetzen oder irgendeinem 
anderen Wertpapiergesetz der Island of Jersey ist keine Zustimmung, 
Lizenz oder andere Genehmigung erforderlich oder wurde um eine solche
angesucht.

Rückfragehinweis:

Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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  • 01.12.2009 – 11:56

    EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited

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  • 24.11.2009 – 08:27

    EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Update bezüglich der Austauschtransaktion

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