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Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Schutz von Minderjährigen bei Sportwetten: Testkäufe zeigen unbefriedigende Ergebnisse - Veröffentlichung des Berichts rechtlich geklärt

Bern (ots)

Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) beauftragte das Blaue Kreuz Schweiz mit der Durchführung von Testkäufen von Sportwetten in landbasierten Verkaufsstellen der Schweizer Lotteriegesellschaften. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Umsetzung des Jugendschutzes derzeit nicht zufriedenstellend funktioniert: In fast der Hälfte aller Fälle konnten die minderjährigen Testpersonen eine Sportwette abschliessen. Im Vorfeld der Veröffentlichung stellten die Lotteriegesellschaften die Zulässigkeit der Publikation des Berichts durch die Gespa in Frage, was die Veröffentlichung um mehrere Wochen verzögerte. Eine inzwischen rechtskräftige Verfügung der Gespa stellt nun die Rechtmässigkeit der Publikation fest.

Vergangenes Jahr beauftragte die Gespa das Blaue Kreuz Schweiz sowie dessen Mitgliederorganisationen mit der Durchführung von Sportwetten-Testkäufen durch Minderjährige in landbasierten Verkaufsstellen der Schweizer Lotteriegesellschaften. Ziel war die Überprüfung der Umsetzung der Schutzmassnahmen für Minderjährige.

Von insgesamt 200 Testkäufen wurden 100 in Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz und 100 in Swisslos-Verkaufsstellen in der Deutschschweiz durchgeführt. Die Testkäufe fanden in ländlichen (agglomerierten) sowie städtischen Gebieten der Kantone Waadt und Zürich statt.

  • In 47,5 % der Fälle konnten die minderjährigen Jugendlichen eine Sportwette abschliessen.
  • Bei 44,5 % der Testkäufe wurde keine Alterskontrolle durchgeführt.
  • Im Kanton Zürich verkauften 56,0 % der getesteten Swisslos-Verkaufsstellen Sportwetten an minderjährige Testpersonen. Im Kanton Waadt lag dieser Anteil bei den Verkaufsstellen der Loterie Romande bei 39,0 %.
  • Testkäufe an Selbstbedienungsgeräten führten häufiger zu einem Wettabschluss (66,7 %) als Testkäufe mit Kontakt zum Personal (44,5 %).

Aufgrund des gezielten, nicht repräsentativen Erhebungsansatzes sowie der begrenzten Stichprobengrösse sind die Ergebnisse nicht generalisierbar. Die Resultate der Testkäufe weisen aber darauf hin, dass die Umsetzung des Jugendschutzes derzeit nicht zufriedenstellend funktioniert. Sollte sich dieser Befund in weiteren Erhebungen bestätigen, behält sich die Gespa vor, gestützt auf ihre Aufsichtskompetenz weitergehende, verbindliche Massnahmen zu verfügen.

Die Lotteriegesellschaften sind gefordert, das bestehende Regulativ konsequent umzusetzen und gegebenenfalls zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Die Gespa wird in absehbarer Zeit erneut Testkäufe veranlassen.

Veröffentlichung rechtlich geklärt

Im Vorfeld der Publikation stellten die beiden Lotteriegesellschaften die Rechtmässigkeit der Veröffentlichung des Schlussberichts in Frage und verlangten hierzu eine anfechtbare Verfügung der Gespa. Die Gespa kam dieser Aufforderung nach und verfügte, dass die Veröffentlichung des Berichts über die Ergebnisse der Testkäufe rechtmässig ist. Sie stützte sich dabei auf ihre gesetzliche Aufgabe, die Öffentlichkeit über ihre Aufsichtstätigkeit zu informieren. Diese Verfügung wurde von den Lotteriegesellschaften nicht angefochten und ist somit in Rechtskraft erwachsen. Damit sind verschiedene grundsätzliche Fragen zu den Informationspflichten und -rechten der Gespa im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtstätigkeit für die Zukunft geklärt.

Der Schlussbericht des Blauen Kreuzes Schweiz vom Dezember 2025 wird heute auf der Website der Gespa veröffentlicht.

Kontakt:

media@gespa.ch
Tel. +41 31 313 13 03

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