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Investitionszulage für Ostdeutschland wird verlängert

Berlin (ots)

Die Investitionszulage wird bis 2013 fortgeführt.
Der Bundesrat hat heute der Verlängerung dieses Förderinstruments 
zugestimmt. Investitionsprojekte in den neuen Bundesländern und 
Berlin erhalten somit weiterhin Fördermittel aus der 
Investitionszulage. Die heutige Entscheidung garantiert die in der 
Investitionszulage festgelegten Fördersätze bis zum Jahr 2013.
Mit der so genannten Investitionszulage (IZ) fördert der Staat 
Unternehmen, die in Ostdeutschland in eine förderfähige Industrie 
investieren. Dabei erhält das investierende Unternehmen die Zulage 
für jedes seiner Investitionsprojekte. Die Zulage wird in der 
Steuererklärung geltend gemacht. Sie kann als Steuerersparnis oder 
als direkter Zuschuss gewährt werden.
Das IZ-Gesetz zielt auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes 
und auf einzelne industrienahe Dienstleistungen wie 
Recyclingbetriebe, das Verlagswesen und Teilbereiche des Handwerks. 
Weiterhin sind einzelne Formen des Beherbergungsgewerbes 
antragsberechtigt. Gefördert werden zum Beispiel Maschinen und 
Anlagen (also bewegliche Güter des Anlagevermögens) sowie Gebäude.
Die Neuregelung der IZ sieht eine jährliche Degression der 
Fördersätze vor. Für Gebäude reduziert sich der Satz ab 2009 um 
jährlich 2,5 Prozentpunkte, somit von 12,5 Prozent in 2009 auf 2,5 
Prozent im Jahr 2013. Die Fördersätze für Maschinen und Anlagen bei 
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reduzieren sich um jährlich 5
Prozentpunkte, von 25 Prozent im Jahr 2009 auf 5 Prozent im Jahr 
2013. Bei Großunternehmen beträgt die jährliche Degression der 
Fördersätze für Maschinen und Anlagen 2,5 Prozent. Beläuft sich der 
Satz im Jahr 2009 auf 12,5 Prozent, reduziert er sich bis 2013 auf 
2,5 Prozent.
Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Satz gefördert, 
der zu Beginn des Investitionsvorhabens gültig war. Investiert 
beispielsweise ein kleines oder mittleres Unternehmen im Jahr 2010 in
seine Maschinen, steht eine Zulage in Höhe von 20 Prozent des 
Investitionsvolumens zur Verfügung. Sind auch im Folgejahr im Rahmen 
desselben Projektes Investitionen in Maschinen erforderlich, gilt 
weiterhin der Fördersatz von 20 Prozent.
Mit der jetzt verabschiedeten Verlängerung der Investitionszulage 
stellt der Gesetzgeber die lückenlose Förderung von 
Investitionsvorhaben sicher. Das IZ-Gesetz 2010 schließt unmittelbar 
als Nachfolgeregelung an, so dass der zu Beginn des 
Investitionsvorhabens gültige Fördersatz (z.B. von 2009) auch in den 
Folgejahren gilt. Selbst Investitionsvorhaben, die vor Verkündung des
neuen Gesetzes beginnen, können das IZ-Gesetz als Anspruchsgrundlage 
nutzen, sofern das Vorhaben über das Jahr 2009 hinaus läuft. Für 
Unternehmen bietet sich somit ein starker Anreiz, 
Investitionsvorhaben möglichst schnell umzusetzen. Auf diese Weise 
können Investoren auch langfristig von den aktuell hohen Sätzen 
profitieren.
Invest in Germany ist die Standortmarketinggesellschaft der 
Bundesrepublik Deutschland. Sie informiert ausländische Investoren 
über Investitionsmöglichkeiten in Deutschland und die 
Rahmenbedingungen am Standort. Invest in Germany unterstützt 
Investoren und berät sie umfassend - von der Standortanalyse bis zur 
Umsetzung der Investitionsentscheidung.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Eva Henkel
Invest in Germany
Tel.: 030 200099-173
Fax: 030 200099-111
email: henkel@invest-in-germany.com

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