Alle Storys
Folgen
Keine Story von Teak Holz International AG mehr verpassen.

Teak Holz International AG

EANS-News: TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG
ERGÄNZUNG der TAGESORDNUNG zur 3. ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18.02.2010, in Linz

Linz (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Tagesordnungsergänzung
TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG mit dem Sitz in Linz,
Österreich, ISIN: AT0TEAKHOLZ8, ERGÄNZUNG der TAGESORDNUNG zur 3. 
ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18.02.2010:
Aufgrund eines frist- und ordnungsgemäß am 28.01.2010 gestellten 
Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG des Aktionärs Klaus 
Hennerbichler, der an der Gesellschaft 1,585.965 Stückaktien hält und
damit über einen Anteil der fünf von Hundert des Grundkapitals der 
Gesellschaft übersteigt, verfügt, sind wir verpflichtet, die 
Tagesordnung der in der Wiener Zeitung vom 19.01.2010 für den 
18.02.2010 um 11:00 Uhr im Alten Rathaus, Hauptplatz 1, 4020 Linz, 
einberufenen 3. ordentlichen Hauptversammlung der Teak Holz 
International AG - wie folgt - zu ergänzen:
7. NEU DER TAGESORDNUNG: WAHL IN DEN AUFSICHTSRAT
ZWECK und GRÜNDE für das VERLANGEN zur Ergänzung der Tagesordnung: 
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Punkt 9 der Satzung der Teak Holz 
International AG aus mindestens 3 und höchstens 5 von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern sowie den allenfalls gemäß § 
110 Abs 1 ArbVG entsandten Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat der
Teak Holz International AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, die 
von der Hauptversammlung gewählt wurden. Der Aufsichtsrat der Teak 
Holz International AG soll um ein weiteres Mitglied erweitert werden.
Die vorgeschlagene Person soll den Aufsichtsrat der Teak Holz 
International AG verstärken.
Herr Klaus Hennerbichler als Aktionär der Teak Holz International AG 
schlägt vor, Herrn Dr. Manfred Luger mit Wirkung ab Beendigung der 
ordentlichen Hauptversammlung am 18.02.2010 in den Aufsichtsrat zu 
wählen und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, 
wobei das laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird.
Die vorgeschlagene Person hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG 
abgegeben, welche ebenfalls auf der Webseite der Gesellschaft 
(www.teak-ag.com) zugänglich ist. Personen dürfen nur dann in die 
Abstimmung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 87 Abs 6 
AktG einbezogen werden, wenn die Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für 
jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit am 11.02.2010, auf der Webseite der 
Gesellschaft (www.teak-ag.com) zugänglich gemacht worden sind, 
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung 
miteinbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von 
Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform 
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 
09.02.2010, zugehen müssen, wobei hinsichtlich der Einzelheiten und 
Voraussetzungen für die Berücksichtigung von derartigen 
Wahlvorschlägen auf die "weitergehenden Informationen über die Rechte
der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG" verwiesen wird.
Vor diesem Hintergrund ist das Ergänzungsverlangen begründet.
STELLUNGNAHME vom VORSTAND und AUFSICHTSRAT zum ergänzten 
Tagesordnungspunkt 7 mit Beschlussvorschlag:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beschlussvorschlag zu dem
ergänzten Tagesordnungspunkt 7 zuzustimmen.
EINSICHTNAHMEMÖGLICHKEIT DER AKTIONÄRE gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG 
(§ 106 Z 4 AktG): Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG 
liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 28.01.2010, 
am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und es sind 
die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations abrufbar. 
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für
die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG 
zugänglich.
Linz, im Februar 2010, Der Vorstand
Die Ergänzung der Tagesordnung zur 3. ordentlichen Hauptversammlung 
der THI AG wird auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Rückfragehinweis:

Teak Holz International AG
Mag. Paul Rettenbacher, MAS
Tel.: +43 (0)70 908 909-91
mailto:rettenbacher@teak-ag.com

Branche: Forstwirtschaft
ISIN: AT0TEAKHOLZ8
WKN:
Index: WBI, Standard Market Continous
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

Weitere Storys: Teak Holz International AG
Weitere Storys: Teak Holz International AG