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Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung bei Rossmann

Hamburg (ots)

Beim Einsatz von Werkvertragsarbeitern in Filialen der Drogeriekette Rossmann könnten rechtliche Regeln gebrochen worden sein. Diesen Verdacht ergaben gemeinsame Recherchen des Magazins stern und des ARD-Politikmagazins "REPORT MAINZ". Rossmann setzt für Einräumarbeiten in seinen Filialen tausende Mitarbeiter des Subunternehmens Promota.de auf Basis von Werkverträgen ein. Interne Firmenunterlagen, Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen und Aussagen von Mitarbeitern und legen jedoch den Verdacht nahe, dass Angestellte des Subunternehmens und Rossmann-Stammbeschäftigte in den Filialen enger zusammenarbeiten, als dies nach den Regeln für Werkverträge zulässig ist.

Rossmann und Promota.de wiesen solche Vorwürfe bisher mit Verweis auf bestandene Überprüfungen durch den TÜV Rheinland zurück. Nach einer internen Schulungsunterlage der Promota.de-Tochter Tempus vom Frühjahr 2016 verändert das Subunternehmen seine Arbeitsabläufe jedoch offenbar gezielt dann, wenn die TÜV-Prüfer in den Rossmann-Filialen erscheinen. So sollen die Einräumer "während des Audits" spezielle "Besonderheiten" beachten und Regale nicht gleichzeitig mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen. "Die Ausübung der gleichen Tätigkeit" von Mitarbeitern der Drogeriekette und des Subunternehmens "zur gleichen Zeit ist ein Indiz für 'verdeckte Arbeitnehmerüberlassung' und gefährdet den Werkvertrag", ermahnte das Unternehmen seine Teamleiter.

Sind keine TÜV-Prüfer im Haus, sei es hingegen vollkommen normal, dass die Werkarbeiter die Regale zeitgleich mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen, bestätigten Promota.de-Mitarbeiter dem stern. Das gleiche Bild zeigte sich auf Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen in verschiedenen deutschen Städten, die "REPORT MAINZ" vorliegen.

Promota.de wies die Vorwürfe zurück. Es würden "keine Abläufe geändert", wenn der TÜV kommt. Wenn Promota.de-Mitarbeiter zeitgleich mit Rossmann-Leuten einräumten, dann gehe es um unterschiedliche Waren. Promota.de wie Rossmann wiesen auch den Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung entschieden zurück.

Angesichts der Recherchen von stern und "Report Mainz" gebe es "ernsthafte Verdachtsmomente, die für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung sprechen", urteilte dagegen Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster. Schüren äußerte die Auffassung, dass hier die Behörden aktiv werden sollten, die für die Bekämpfung von Scheinwerkverträgen zuständig sind: "Das ist ein Fall für den Zoll."

Kontakt:

stern-Reporter
Hans-Martin Tillack,
+49 (0) 30 / 20224 - 240,
tillack.hans-martin@stern.de

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