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Rechtsprofessoren für das Partnerschaftsgesetz

Hochrangige akademische Fachleute verteidigen das Partnerschaftsgesetz

Lausanne (ots)

19 Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren der
ganzen Schweiz unterzeichnen eine allgemeine Stellungnahmen zum
Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare (PartG).
Sie betonen unter anderem die gute Verträglichkeit und die
Ergänzung des PartG zum Eherecht.
Angesichts gewisser Darstellungen einiger Argumente der Gegner des
Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft für
gleichgeschlechtliche Paare (PartG) in der Presse möchten die
Unterzeichneten mit den folgenden Erläuterungen einen Beitrag zur
Ausgeglichenheit der demokratischen Debatte leisten.
Das PartG stellt keinerlei Gefahr dar - weder für die Grundfesten
unserer Gesellschaft noch für die Institution der Ehe.
Das PartG gibt gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit,
ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu verleihen. Diese
staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare stellt in keiner
Weise eine Bedrohung für die Ehe dar. Denn die eingetragene
Partnerschaft ist ausschliesslich für homosexuelle Paare vorgesehen
und wird klar von der Institution Ehe getrennt, die nach wie vor
heterosexuellen Paaren vorbehalten bleibt.
Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass die Einführung von
Gesetzen, die homosexuellen Paaren eine offizielle Anerkennung ihrer
Beziehung ermöglicht, die Grundwerte unserer Gesellschaft in keiner
Weise gefährdet; weder nahm die Anzahl geschlossener Ehen ab, noch
schadete es der Attraktivität der Institution als solcher.
Die Adoption und die künstliche Befruchtung werden ganz klar
ausgeschlossen Das Gesetz schliesst ausdrücklich eingetragene
Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare von der Adoption und von
der medizinisch assistierten künstlichen Fortpflanzung aus.
Entgegen den Behauptungen der PartGegner wird die Annahme des
Gesetzes die Adoption nicht "durch die Hintertüre" einführen. Eine
solche Aufhebung des Adoptionsverbots und des Ausschlusses von der
Fortpflanzungsmedizin könnte nur durch eine Gesetzesänderung bewirkt
werden. Dies ist aber aufgrund der aktuellen parlamentarischen
Debatten äusserst unwahrscheinlich. Zudem untersteht eine solche
Gesetzesänderung erneut dem Referendum. Und somit hätte auch hier das
Schweizer Volk wiederum das letzte Wort.
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden sind in der Schweiz an das
Gesetz und den Willen des Bundesgesetzgebers gebunden. Das gilt auch
für das Bundesgericht, welches die Verfassungsmässigkeit von
Bundesgesetzen nicht überprüfen kann. Der Entscheid des  Gesetzgebers
gegen eine Adoption  durch gleichgeschlechtliche Paare wird auch vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht nicht in Frage gestellt
werden, denn dieser hat erst vor Kurzem die Ablehnung eines Staates
der Adoption durch eine Person (allein) aufgrund deren sexueller
Orientierung als nicht diskriminierend bezeichnet. Diese Praxis
dürfte auch in naher Zukunft  keine Änderung erfahren.
Das PartG ist ein nützliches und gemässigtes Gesetz, das die
Diskriminierung von homosexuellen Paaren beseitigt.
Nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der Anteil der
homosexuellen Personen an der Gesamtbevölkerung kaum Schwankungen
unterworfen (5 bis 10%). Was sich verändert ist lediglich die
Einstellung der Gesellschaft. Diese verhält sich mehr oder weniger
feindlich oder liberal, wodurch das Phänomen mehr oder weniger
sichtbar wird. Die rechtliche Anerkennung von homosexuellen Paaren
entspringt offensichtlich einem klaren Bedürfnis. Alleine schon die
Anzahl der betroffenen Personen spricht für sich. Zudem ist die
Achtung der Minderheiten in unserem Land seit jeher ein
vordringliches Anliegen.
Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist eine gemässigte
Lösung, die sowohl im Vernehmlassungsverfahren als auch im Parlament
breite Unterstützung gefunden hat.
Entgegen den Behauptungen der Gesetzesgegner ist die eingetragene
Partnerschaft durchaus sinnvoll. Es ist heute für diese Paare
juristisch unmöglich, bestimmte rechtliche Bereiche zu regeln:
Schwierigkeiten gibt es insbesondere bei Versicherungsangelegenheiten
sowie im Erb-, Steuer- und Ausländerrecht.
Aus diesen Gründen fordern die Unterzeichneten die Bürgerinnen und
Bürger dieses Landes auf, am 5. Juni das Gesetz über die eingetragene
Partnerschaft anzunehmen. Dieses Gesetz  entspricht der Tradition der
Achtung der Minderheiten und der demokratischen und liberalen Werte
der Schweiz
Unterzeichnet von :
Université de Lausanne
   - Ariane Morin, Professorin für Obligationenrecht
   - André Kuhn, Professor für Strafrecht
   - Bettina Kahil, Professorin fürSozialversicherungsrecht
   - Andreas Ziegler, Professor für Völkerrecht
Université de Fribourg
   - Astrid Epiney, Professorin für Europarecht, Völkerrecht und
     Bundesstaatsrecht
   - Franz Werro, Professor für Zivilrecht 
   - Pascal Pichonnaz, Professor für Privatrecht
   - Alexandra Rumo-Jungo, Professorin für Zivilrecht
Université de Genève
   - Andreas Bucher, Professor für Internationales Privatrecht
Universität Zurich
   - Peter Breitschmid, Professor für Privatrecht
Universität Bern
   - Hanspeter Walter, Professor für Zivilrecht
   - Pierre Tschannen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht
   - Andreas Kley, Professor für Staatsrecht
Université de Neuchâtel
   - Pascal Mahon, Professor für Verfassungsrecht
   - Olivier Guillod, Professor für Zivilrecht
Universität St. Gallen
   - Robert Waldburger, Professor für Steuerrecht
   - Klaus Valender, Professor für Verwaltungsrecht
   - Bernhard Ehrenzeller, Professor für öffentliches Recht
   - Vito Roberto, Professor für Privatrecht
   - Thomas Geiser, Professor für Privatrecht

Kontakt:

Prof. Andrea Ziegler
Université de Lausanne (F)
Tel. +41/21/692'28'21
Mobile +41/76/386'20'04

Prof. Thomas Geiser
Universität St.Gallen (D)
Tel. +41/71/224'28'23

Alexandre Curchod
Anwalt, Lausanne, Koordinatator der Aktion
Mobile +41/76/385'00'85