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MEDIA 5

Aufforderungsschreiben Veronika Ferres betreffend

München (ots)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass uns Frau Veronica Ferres mit der
Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen betraut hat. Anwaltliche
Vollmacht wird versichert und kann bei Bedarf nachgereicht werden.
Die österreichische Zeitschrift NEWS hat in ihrer Ausgabe vom 30.
August 2002 über die Hochzeit unserer Mandantin mit Herrn Martin Krug
im Mai 2001 berichtet und die Behauptung aufgestellt, die Trauung sei
unwirksam gewesen, die Ehe zwischen unserer Mandantin und ihrem
Ehemann damit nichtig. Der Grund für die Unwirksamkeit der
Eheschliessung soll nach Informationen der NEWS darin liegen, dass
der Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden, die Eheleute
getraut haben soll, obwohl er dazu aus formellen Gründen nicht befugt
gewesen sei.
Diese Geschichte ist vollständig unwahr und stellt eine
Verleumdung unserer Mandantin und ihres Ehemannes dar. Wie Sie dem
vorliegenden Schreiben des Magistrats der Stadt Salzburg entnehmen
können, hat nicht der Bürgermeister, sondern die Standesbeamtin Frau
Veronika Pankraz das Ehepaar in formell ordnungsgemässer und
einwandfreier Weise getraut. Der Herr Bürgermeister Schaden war
während der Trauung nicht einmal zugegen.
Die Berichterstattung der NEWS, insbesondere die Titulierung der
Ehe unserer Mandantin als "wilde Ehe" stellt einen eklatanten
Verstoss gegen alle presserechtlichen Sorgfaltspflichten dar. Die
Eheleute sind hier vorsätzlich verleumdet worden. Aus diesem Grund
wird bereits eine Klage gegen den Verlag, welcher die Zeitschrift
NEWS herausgibt, anhängig gemacht. Die Mandantin wird sich massiv
gegen die in der NEWS erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen und
Unterlassung sowie Schadensersatz von dem Verlag verlangen. Darüber
hinaus wird die Veröffentlichung dieser unhaltbaren Vorwürfe für den
Verlag, wie Sie dem Schreiben des Magistrats der Stadt Salzburg
entnehmen können, auch unter presserechtlichen Gesichtspunkten ein
Nachspiel haben. Entsprechende Ermittlungen gegen den Verlag sind
bereits eingeleitet worden.
Wir weisen Sie daher darauf hin, dass der in der NEWS
veröffentlichte Bericht inhaltlich falsch ist und unsere Mandantin
dadurch in erheblicher Weise verleumdet und öffentlich bewusst
verunglimpft wird. Wir bitten Sie und müssen Sie hiermit auch
auffordern, von einer Weiterverbreitung dieser Unwahrheiten
abzusehen.
Rein vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, dass eine
Veröffentlichung der Behauptung, dass irgendwelche Zweifel an der
Wirksamkeit der Eheschliessung unserer Mandantin mit Herrn Martin
Krug bestünden, erhebliche juristische Konsequenzen für Sie haben
kann. Sollten Sie derartige Aussagen, wie sie im Bericht der
Zeitschrift NEWS getroffen wurden, weiterverbreiten, so setzen Sie
sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
Wir gehen davon aus, dass Sie unserer Bitte, eine entsprechende
Berichterstattung zu unterlassen, nachkommen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
Ulrich Reber
   Rechtsanwalt
Kontakt:   
Ulrich Reber
Kanzlei Schwarz..Kelwing..Wicke
Tel. +49/89/28'64'00

Pressekontakt:

MEDIA 5
Andreas Fünfgeld
TeL. +49/89/961'18'60